FAQ Prüfungen WS 2021/2022
Die Senatsfestlegungen zur Rückgabe von Prüfungsergebnissen sind mit dem Ende des Sommersemesters 2021 ausgelaufen. Gemäß Senatsbeschluss vom 10.03.2021 besteht die Möglichkeit, Prüfungsergebnisse aus dem Sommersemester 2021 abzulehnen, bis zum 31.03.2022 fort. (TUD Seite zu Prüfungen in der Coronazeit (Stand 21.01.2022))
Die Entscheidung, ob Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz und/oder online durchgeführt werden, obliegt dem jeweiligen Dozierenden und Prüfenden. Beide Formate sind laut den Vorgaben der Universitätsleitung zulässig (TUD Seite zu Prüfungen in der Coronazeit, Stand: 21.01.2022)
Bei digitalen Prüfungen wird zwischen digitalen Vor-Ort-Prüfungen (d.h. in Räumen der TUD) und digitalen Fernprüfungen (d.h. bspw. zu Hause am eigenen Rechner) unterschieden. Eine Teilnahme an einer digitalen Fernprüfung erfordert die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Diese Zustimmung erfolgt über einen sogenannten Einwilligungsbaustein im OPAL-Kurs. Sie muss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen.
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Stabilität der Internetverbindung in häuslicher Umgebung ist es empfehlenswert, die digitale Prüfung in den Räumlichkeiten der TUD (Vor-Ort-Prüfung) zu absolvieren. Für diese Prüfungen halten die Prüfer:innen typischerweise keine technischen Ausstattungen bereit. Sie müssen also Ihre Gerätschaften mitbringen und nutzen und sind für deren Eignung und Funktionsfähigkeit selbst verantwortlich.
Für die digitalen Vor-Ort-Prüfungen stellen die Prüfer:innen im Allgemeinen keine technische Ausstattung bereit. Sie müssen also Ihre Gerätschaften mitbringen und nutzen und sind für deren Eignung und Funktionsfähigkeit selbst verantwortlich.
Für die Durchführung von Präsenzprüfungen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gilt das zentrale Hygienekonzept der TU Dresden in seiner jeweils aktuellen Fassung. unter Berücksichtigung der zentralen Festlegungen der TU Dresden in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Das Rahmenhygiene-Konzept der TUD vom 19.01.2022 beinhaltet folgende Regelungen für das Betreten und Verlassens des Prüfungsorts:
- Nach dem Betreten der Gebäude und vor dem Betreten der Prüfungsräume sollen unverzüglich die Hände in den Sanitäranlagen gewaschen oder desinfiziert werden.
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Menschenansammlungen wie zum Beispiel in Warteschlagen, an den Ein- bzw. Ausgängen oder vor den sanitären Anlagen sollen vermieden werden.
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Der bzw. dem Prüfungsverantwortlichen obliegt es, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen den einzelnen Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern sicherzustellen.
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Bitte helfen Sie mit, die Einlasskontrolle zum Prüfungsraum (Check des Testnachweises) möglichst schnell und reibungslos zu gestalten.
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Auf dem Weg zum und vom Prüfungsraum (d.h. auch bis zum eigenen Platz) gilt die aktuell vom Gesetzgeber vorgegebene Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, im Prüfungsraum selbst und am Platz gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (sog. OP-Maske). Alternativ darf selbstverständlich auch die FFP2-Maske aufbehalten werden
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Nach Beendigung der Prüfung ist der Prüfungsraum reihenweise durch die Studierenden zu verlassen.
Bringen Sie zu jeder Präsenzprüfung Ihren Personalausweis (oder Reisepass), Ihren Studierendenausweis, den negativen Testnachweis sowie erlaubte Hilfsmittel (siehe Informationen des jeweiligen Lehrstuhls) mit.
Bitte finden Sie sich in gebührenden zeitlichen Vorlauf vor Beginn der Prüfung vor dem Prüfungsraum ein! Da alle Teilnehmer:innen von Präsenzprüfungen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen, ist mit einem verlangsamten Einlass in die Prüfungsräume zu rechnen, der je nach Prüfungs- bzw. Raumgröße unterschiedlich ausfallen kann. Genauere Informationen, wann Sie am Prüfungsraum erscheinen sollen, erhalten Sie durch die jeweiligen Lehrstühle.
Für Präsenzprüfungen gilt 3G+=1G!
- Alle Teilnehmer:innen an Präsenzprüfungen – auch Geimpfte, Geboosterte und Genesene – müssen bei Zugang zum Prüfungsraum einen gültigen (max. 24 Stunden alten) Corona-Schnelltest mit negativem Ergebnis vorlegen.
- Alternativ kann auch das negative Ergebnis eines max. 48 Stunden alten PCR-Tests vorgewiesen werden.
- Als gültige Tests gelten Nachweise von zertifizierten Testzentren, wie bspw. vom Testzentrum der TU Dresden.
- Die Testbescheinigung wird zum Prüfungstermin von den Aufsichtspersonen kontrolliert.
- Ohne Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises dürfen Sie nicht an der Präsenzprüfung teilnehmen.
Ja, alle Prüfungsteilnehmer:innen – auch Geimpfte, Geboosterte und Genesene – müssen bei Zugang zum Prüfungsraum einen gültiges negatives Testergebnis vorlegen.
Als gültige Tests gelten Nachweise von zertifizierten Testzentren. Hierzu zählt auch das Testzentrum der TU Dresden, Reichenbachstraße 1, 01069 Dresden. Beachten Sie die dortigen Öffnungszeiten und bringen Sie Studierendenausweis und Gesundheitskarte mit! Zur Erinnerung: Antigen-Schnelltests haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden, PCR-Tests gelten 48 Stunden.
Es empfiehlt sich generell, vorab einen Testtermin zu vereinbaren. Nach den uns vorliegenden Informationen werden im Testzentrum in der Reichenbachstraße keine Termine vergeben und auch keine PCR-Tests angeboten.
Eine Liste aller Testzentren in der Stadt Dresden finden Sie hier:https://www.dresden.de/de/leben/gesundheit/hygiene/infektionsschutz/corona.php
Zulässig sind Antigen-Schnelltests und PCR-Tests. Antigen-Schnelltests haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden, PCR-Tests gelten 48 Stunden.
Dies ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Als gültige Tests gelten Nachweise von zertifizierten Testzentren.
Ohne Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testnachweises dürfen Sie nicht an der Präsenzprüfung teilnehmen.
Für Abmeldung und Rücktritt von der Prüfung gelten die aktuellen Regelungen. Die Abmeldefrist für abschließende Prüfungsleistungen (z.B. Klausurarbeiten, Referate, mündliche Prüfungsleistungen) im Wintersemester 2021/22 endet am Tag vor dem Prüfungsdatum. Ausgenommen sind studienbegleitende Prüfungsleistungen. Die regulären Rücktrittsregelungen (aus triftigem Grund z.B. bei Krankheit, Quarantäne) bleiben davon unberührt.
Gemäß Beschluss der Prüfungsausschüsse vom 26.01.2022 gilt: „Die Abmeldefrist für abschließende Prüfungsleistungen (z.B. Klausurarbeiten, Referate, mündliche Prüfungsleistungen) im Wintersemester 2021/22 endet am Tag vor dem Prüfungsdatum. Ausgenommen sind studienbegleitende Prüfungsleistungen. Die regulären Rücktrittsregelungen (aus triftigem Grund z.B. bei Krankheit, Quarantäne) bleiben davon unberührt.“
Eine Abmeldung von abschließenden Prüfungsleistungen ist damit ohne formales Begründungserfordernis bis zum Tag vor dem Prüfungsdatum möglich. Auch danach besteht die in den relevanten Prüfungsordnungen verankerte Rücktrittsmöglichkeit aus triftigem Grund. Dabei muss der für den Rücktritt (oder das Versäumnis) geltend gemachte Grund dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (mglw. z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests, Nachweises eines positiven Corona-Testergebnisses einer zertifizierten Teststelle, einer Anordnung des Gesundheitsamts, andere belastbare Belege). Beachten Sie im Fall der Fälle also tunlichst die Erfordernisse (1) der unverzüglichen schriftlichen Anzeige an das Prüfungsamt sowie (2) der Glaubhaftmachung des triftigen Grundes für den Rücktritt (oder das Versäumnis)!
- Im Prüfungsraum selbst und am Platz gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (sog. OP-Maske). Alternativ darf selbstverständlich auch die FFP2-Maske aufbehalten werden, deren Tragen jenseits des Prüfungsraumes obligatorisch ist.
- Sie sind verpflichtet, ihre Maske selbst zur Prüfung mit und sind verpflichtet, diese während der ganzen Prüfung aufzubehalten.
- Sie können die Maske kurzfristig zur Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme abnehmen.
- Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen und ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können.
Eine Reihe von Lehrstühlen beabsichtigt, zu ihren Modulen des Wintersemesters 2021/22 Prüfungstermine im Sommersemester 2022 anzubieten, die vor der Kernprüfungszeit liegen. Eine genauere Eingrenzung der jeweiligen Prüfungstermine ist aktuell noch nicht möglich.
Aktuell liegen die folgenden Meldungen vor:
Betriebswirtschaftslehre | |
Nachhaltigkeitsmanagement und Betriebliche Umweltökonomie (Sassen) |
BA-WW-GRW/ D-WW-GRW: Grundlagen des Rechnungswesens (Kosten- und Leistungsrechnung) |
BA-WW-BWL-0213 / D-WW-WIWI-0213: Nachhaltigkeitsmangement in der Praxis | |
Entrepreneurship und Innovation (Schefczyk) | BA-WW-EBWL / D-WW-EBWL: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Organisation |
BA-WW-BWL-0706 /D-WW-WIWI-0706: Unternehmerisches Handeln | |
MA-WW-BWL-0705a /D-WW-WIWI-0705a: Technology Management | |
Marketing (Siems) | BA-WW-BWL-1705 / D-WW-WIWI-1705: Marketing-Mix |
MA-WW-BWL-1706b / D-WW-WIWI-1706b: Marktforschung | |
MA-WW-BWL-1708 / D-WW-WIWI-1708: Relationship-Marketing | |
Organisation (Schirmer) | MA-WW-BWL-2001a / D-WW-WIWI-2001a: Management des Wandels |
MA-WW-BWL-2002 / D-WW-WIWI-2002: Management von Strategie, Struktur und Verhalten | |
Organisation (Blagoev) | BA-WW-EBWL / D-WW-EBWL: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Organisation |
Personalmanagement (Störmer) | MA-WW-BWL-2010 / D-WW-WIWI-2010: Organizational Behavior |
Wirtschaftsprüfung und Steuerlehre (Dobler) | BA-WW-GRW /D-WW-GRW: Grundlagen des Rechnungswesens (Buchführung) |
Volkswirtschaftslehre | |
Finanzwissenschaft (Thum) | BA-WW-EVWL / D-WW-EVWL: Einführung in die Volkswirtschaftslehre |
Internationale Monetäre Ökonomik (Eichler) | BA-WW-MAK D-WW-MAK: Einführung in die Makroökonomie |
Internationale Wirtschaftspolitik (Richter) |
MA-WW-WIWI-1307 / D-WW-WIWI-1307: Economics of European Integration |
Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung (Kemnitz) | MA-WW-VWL-2701 / D-WW-WIWI-2701: Bildungsökonomie |
MA-WW-VWL-2702 / D-WW-WIWI-2702 / MA-IB-GPOE-IW: Economics of Migration | |
Wirtschaftsinformatik | |
Business Engineering (Wiener) |
BA-WW-EWINF / D-WW-EWINF: Einführung in die Wirtschaftsinformatik |
Intelligente Systeme und Dienste (Brendel) | BA-WW-PDB / D-WW-PDB: Programmierung und Datenbanken |
MA-WW-WINF-0409a / D-WW-WINF-0409a: Applied Data Analysis | |
MA-WW-WINF-0412 / D-WW-WINF-0412: Data Science: Predictive Analytics | |
MA-WW-WINF-0417 /D-WW-WINF-0417: Design Science and Design Thinking | |
Wirtschaftspädagogik | |
Wirtschaftspädagogik (Fürstenau) |
BA-WW-EWD: Einführung in die Wirtschaftsdidaktik |
MA-WP-NTLL / MA-WW-ERG-2610 / D-WW-ERG-2610: Neuere Theorien des Lehrens und Lernens |