Allgemeines
Inhaltsverzeichnis
Informationen für Kursteilnehmer
- Allgemeine Belehrung für Hochschulsportteilnehmer
- Radsport-Belehrung (gilt ergänzend zur allgemeinen Belehrung für Unisportteilnehmer)
- Sportstättenordnung Radsportstützpunkt (RSt)
- Kraftübungen ohne Geräte – Als Ergänzung zum Rad- / Rollentraining.
- Pilates: Bauchtraining der alten Schule
- Rumpftraining
- Schulter-Workout
Informationen für Kursleiter
- Belehrungsblatt für Kursleiter
- Radsport-Belehrung (gilt ergänzend zum Belehrungsblatt für Kursleiter)
- Leitfaden zu Radsport- und Triathlonkursen – Nachschlagewerk und Wissensspeicher für Kursleiter
- Richtlinien zur Teilnahme und finanziellen Unterstützung an Wettkämpfen von DHSZ-Sportlern
Fortbildungen für Kursleiter
Es bestehen die allgemeinen Fortbildungsmöglichkeiten für Kursleiter*innen des DHSZ.
Sportartspezifische Fortbildungsmöglichkeiten bestehen über externe Vereine und Verbände:
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Der Deutsche Alpenverein (DAV) und die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) bilden MTB Bike-Guides und MTB Fahrtechniktrainer aus (Bezeichnungen teilweise abweichend). Die Ausbildung enthält den Erwerb der C-Lizenz MTB Breitensport.
Fleckl am Ochsenkopf im Fichtelgebirge ist der von Dresden nächste Ausbildungsort.
Literatur in der Bibliothek
- SLUB Sport: ZY, Ebene 0
Keine Privatausleihe von DHSZ-Rädern
Das Dresdner Hochschulsportzentrum bittet alle Interessenten um Verständnis, dass prinzipiell kein Verleih von DHSZ-Rädern für private Nutzungen erfolgt. Die Räder sind in der Nutzung ausschließlich für die DHSZ-Kurse sowie für zusätzliche Aktivitäten von Gruppen unter Leitung eines DHSZ-Kursleiters Radsport vorgesehen.
Ihr könnt euch gern einem DHSZ-Radsportkurs anschließen, wenn ihr mit uns radeln wollt.
Fahrradmitnahme mit Semesterticket
Euer Semesterticket gilt in allen Zügen des Nahverkehrs innerhalb Sachsens. Bei der Mitnahme eines Fahrrades besteht ein Unterschied zwischen Fahrten innerhalb des VVO und außerhalb des VVO (Sächsischer Nahverkehr). Für Fahrräder im sächsischen Nahverkehr ist eine Fahrradkarte entsprechend den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zu lösen. Innerhalb des VVO gelten gesonderte Regelungen für die Fahrradmitnahme. Diese findest du auf den Seiten des VVO.
Für die Mitnahme von Fahrrädern gilt innerhalb des VVO folgende Regelung:
Inhaber eines Semestertickets können zu bestimmten Zeiten ein Fahrrad, Fahrradanhänger oder einen Hund unentgeltlich mitnehmen: Auf Fähren zum VVO-Tarif täglich ganztägig; in Bussen und Straßenbahnen Montag bis Freitag 19 bis 4 Uhr und Sonnabend, Sonn- und Feiertage ganztägig; in Nahverkehrszügen Montag bis Freitag 19 bis 4 Uhr, aber nicht an Wochenenden und Feiertagen.
In den übrigen Zeiten ist die Mitnahme eines Fahrrades oder Hundes mit dem Kauf einer zusätzlichen Fahrradtageskarte möglich. Fahrradtageskarten gelten ab der Entwertung bis 4 Uhr des Folgetages und sind für eine Tarifzone oder den Verbundraum erhältlich.
Quelle: StuRa TU Dresden.
VVO-Tarif im Detail. November 2015.
Radeln in Sächsischen Wäldern
Das Sächsische Waldgesetz besagt in Paragraph 11, Absatz 1: „Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Radfahren und das Fahren mit motorgetriebenen Krankenfahrstühlen ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport- und Lehrpfaden sowie auf Fußwegen.“
Im Detail beschreibt der Sachsenforst die Gesetzesauslegung in seinen Tipps und Hinweisen zur MTB-Grundstücksmitbenutzung vom 03.04.2012. Diese Regelung gilt auch für das Landschaftsschutzgebiet Dresdner Heide.
Einen Überblick zur Gesetzeslage in Deutschland und den angrenzenden Nationen bietet der Artikel Mit dem Rad im Paragrafenwald aus der DAV Panorama.
Quelle: Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG). 28.12.2009.
Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Heide“. 19.02.2008.
Radeln im Nationalpark Sächsische und Böhmische Schweiz
Erlaubt ist das Radfahren im Nationalpark Sächsische Schweiz sowohl auf Straßen als auch Wanderwegen, die als Radrouten gekennzeichnet sind. Auf der Seite Fahrradwege im Überblick der Nationalparkverwaltung findest du das Radwegnetz. Eine gute Ergänzung ist die Broschüre Radstrecken durch den Nationalpark Bömische Schweiz (im Internet auf Tschechisch verfügbar). Die Deutsche Fassung nennt folgende Zehn Gebote für Radfahrer im NLP Böhmische Schweiz:
- Verwenden Sie als Radfahrer im Nationalpark nur öffentliche Straßen, Ortsstraßen und markierte Radwege.
- Befahren Sie keine Wege, die nicht als Radweg ausgewiesen sind, auch wenn es sich um scheinbar breite Waldwege handelt.
- Seien Sie besonders vorsichtig in Abschnitten, die auch für Fußgänger und Reiter bestimmt sind.
- Verwenden Sie für Ihre eigene Sicherheit Schutzhelme für Radfahrer.
- Passen Sie Ihren Fahrstem der Qualität des Weges und dem aktuellen Wetter an. An mehreren Stellen lohnt es sich für einen Moment abzusteigen, anstatt einen Unfall zu riskieren.
- Berücksichtigen Sie aktuelle Informationen der Nationalparkverwaltung über Einschränkungen des Radverkehr (z.B. in der Nähe von Nistplätzen).
- Beachten Sie Anweisungen der Nationalparkwacht, bzw. weiterer Mitarbeiter der NLP-Verwaltung vor Ort.
- Verwenden Sie zu Fahrten in den benachbarten Nationalpark nur die dazu bestimmten Grenzübergänge in Zadní Doubice (Hinterdaubitz), Zadní Jetřichovice (Hinterdittersbach) und Hřensko (Herrnskretschen).
- Beachten Sie, dass Sie sich im Nationalpark bewegen und richten Sie sich nach dessen Besucherordnung.
- Genießen Sie die Schönheit der Natur und verwechseln Sie den Nationalpark nicht mit einem Adrenalinpark.
Quelle: Nationalparkverwaltung Böhmische Schweiz: Radstrecken durch den Nationalpark Böhmische Schweiz. 2010.
Fair on Trails
Es liegt an jedem von uns, unser Mountainbiken sicher, naturverträglich und konfliktfrei auszuüben. Konfliktpotential kann bereits im Keim erstickt werden. Der DAV, die DIMB und der Sachsenforst weisen uns mit ihren Empfehlungen den richtigen Weg:
Mountainbiken – sicher und fair vom Deutschen Alpenverein (DAV) in Kooperation mit dem Dachverband Club Arc Alpin (CAA),
Fair on Trails die Trailrules der DIMB unter anderem unterstützt durch den Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (ADH),
FairPlay „Forst & Bike“ die Regeln der Fairness und Vorsicht beim Radfahren im Wald vom Staatsbetrieb Sachsenforst.