Hinweise zum Praktikumsbericht
Der Umfang des Berichtes über das Berufspraktikum sollte ca. 30 A4-Seiten (1,5 zeilig) betragen. Er kann über eine Praktikumseinheit erstellt werden, eine Splittung in max. drei Teilberichte von ca. 10 Seiten Umfang ist möglich.
Mit dem Bericht soll der Bezug zwischen den in der Praktikumseinrichtung bearbeiteten Aufgaben und dem wissenschaftlichen Hintergrund hergestellt werden. Angezielt ist ein kritisches Hinterfragen der praktischen (Berufs-)Tätigkeit aus dem Blickwinkel der im Grund- und Hauptstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Als Gliederung wird empfohlen:
- Einführung/Beschreibung der Praktikumseinrichtung (ca. 2 Seiten)
- Darstellung des Tätigkeits-/Aufgabenfeldes (ca. 2 Seiten)
- Literaturschau zum theoretischen und methodischen Hintergrund eines
selbstgewählten thematischen Ausschnitts*) aus der Tätigkeit (ca. 10 Seiten) - Ausführliche Darstellung der eigenen Vorgehensweise/Praxiserfahrungen für diesen Ausschnitt (ca. 6 Seiten)
- Diskussion der Praxiserfahrungen auf dem Hintergrund des Literaturkapitels (ca. 10 Seiten)
Für weiter zu empfehlende Praktikumseinrichtungen:
- Ein getrenntes Blatt mit Angaben zur Praktikumseinrichtung, Ansprechpartner,
Aufgabenprofil und evtl. spezielle Anforderungen an Praktikanten - Der Bericht ist mit Kopien der Praktikumszeugnisse beim Praktikumsbeauftragten der Fachrichtung Psychologie einzureichen.