Zeugnis
An das Praktikumszeugnis werden keine speziellen formalen Anforderungen gestellt. In der Regel wird es verbal formuliert, auf Kopfbogen der Praktikumseinrichtung gedruckt und mit mindestens einer Unterschrift versehen.
Vor allem als Bestandteil künftiger Bewerbungsunterlagen sollte es drei Bestandteile enthalten (Teil 3 optional):
- ein Satz über die Dauer des Praktikums: Herr/Frau ..... war von ... bis ... in unserer Einrichtung als Praktikant/in tätig...
- ein Absatz mit möglichst detaillierter Beschreibung der Praktikumsaufgaben, mit denen der/die Praktikant/in betraut war
- eine verbale qualitative Bewertung der Leistungen des/der Praktikant/in
Der Umfang sollte von ca. ¾ Seite A4 bis zu 2 Seiten A4 betragen.