Forschungsförderung
Für die rohstoffarme Bundesrepublik ist der Vorsprung an Wissen und das Vorhandensein modernster Technologien erforderlich, um sich wirtschaftlich weltweit behaupten zu können. Privatwirtschaft und öffentliche Hand bemühen sich daher intensiv um die Förderung anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung.
Forschung in der Privatwirtschaft
Zwei Drittel der jährlich in Deutschland investierten Forschungsmittel stammen aus Unternehmen der Wirtschaft. Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden vielfach im Unternehmen selbst durchgeführt, da die hauseigenen Ingenieure und Fachkräfte mit ihrer Sachkenntnis und Erfahrung oft am besten geeignet sind, Produkte und Verfahren weiterzuentwickeln. Doch oft wird es notwendig, auf das Know-how Außenstehender zurückzugreifen, etwa wenn spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind oder in kleineren und mittelständischen Unternehmen die Ressourcen fehlen, um aufwendige Entwicklungsvorhaben durchzuführen. Immer häufiger schließen sich demzufolge Unternehmen zu Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften zusammen oder beauftragen allein oder gemeinsam Forschungsinstitute mit der Durchführung solcher Projekte. Rechtliche Grundlage bilden sogenannte Forschungs- und Entwicklungsverträge, in denen die Rechtsbeziehungen der Beteiligten untereinander bzw. zu den beauftragten Forschern festgelegt werden. Die richtige Ausgestaltung dieser Verträge bildet eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Projektdurchführung und wird in ihrer Bedeutung oft unterschätzt.
Forschungsförderung durch die öffentliche Hand
Auch die Gesellschaft hat ein Interesse daran, mit der Förderung innovativen Know-hows das Wirtschaftswachstum anzuregen und attraktive Standorte für Fachkräfte und Investitionen aus der ganzen Welt zu schaffen. Die Bundesländer, die Bundesrepublik und die Europäische Union stellen somit ebenfalls Mittel für Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Dies geschieht zum einen durch die Unterhaltung institutioneller Forschungsstätten, zum anderen durch die gezielte Finanzierung bestimmter Forschungsvorhaben.
Die institutionelle Förderung von Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten, bildet das Fundament der deutschen Wissensgesellschaft. Allein im Bundesland Sachsen finden sich vier staatliche Hochschulen, fünf Fachhochschulen sowie eine Vielzahl an Forschungsinstituten, beispielsweise der Fraunhofer- oder der Max-Planck-Gesellschaft. Traditionell werden die Einrichtungen der außeruniversitären Forschung - in unterschiedlichem Maße - von der öffentlichen Hand finanziert. In allen Bereichen gewinnen jedoch Drittmittel aus der Privatwirtschaft an Bedeutung. Dies bleibt nicht ohne Einfluss auf die Forschungstätigkeit der Wissenschaftler und den Umgang mit dadurch gewonnenen Ergebnissen. Zwar wächst an Hochschulen und Forschungseinrichtungen das Bewusstsein für die wirtschaftliche Bedeutung des eigenen Wissens, doch wo Forschungsvorhaben erst durch externe Gelder ermöglicht werden, müssen auch die Verwertungsinteressen der Förderer bzw. Auftraggeber berücksichtigt werden.
Neben der institutionellen Forschungsförderung steht die Projektförderung, also die gezielte Finanzierungshilfe für spezielle Forschungsvorhaben. So willkommen die Fördergelder sein mögen, so tiefgreifend sind oft die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden. Hinzu kommt, dass die mit der Förderung einhergehenden Auflagen in Bund, Ländern und der EU unterschiedlich ausgestaltet sind.
Immer bedeutender wird die Förderung durch die Europäische Union. In Deutschland machen deren Gelder bei der direkten Forschungsförderung schon etwa die Hälfte der Gesamtförderung aus. Die Europäische Union hat sich mit den Beschlüssen von Lissabon aus dem Jahre 2000 das ehrgeizige Ziel gesetzt, Europa bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Zur Erreichung dieses Ziels erhöhte die EU die Mittel zur Förderung von Forschung und Entwicklung in den letzten Jahren kontinuierlich. Das derzeit laufende 7. Rahmenprogramm der EU ist mit einem Budget von mehr als 50 Milliarden Euro ausgestattet. Doch selbstverständlich ist die Vergabe dieser Gelder auch an Bedingungen gebunden. So wird in den Beteiligungsregeln am 7. Forschungsrahmenprogramm der Gedanke der arbeitsteiligen Projektdurchführung zum Prinzip erhoben. So werden die Gelder in der Regel nur an Verbundprojekte von mindestens drei Partnern aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten vergeben.
Auch die Bundesregierung hat ihre Bemühungen in der Forschungsförderung in den letzten Jahren intensiviert. In einer „Hightech-Strategie“ wurden die Förderprogramme mehrerer Ministerien zusammengefasst und für besonders forderungswürdig erachtete „Leitmärkte“ benannt. Doch auch die Förderung durch die Bundesrepublik vollzieht sich für den Zuwendungsempfänger nicht bedingungslos. Schon bei der Prüfung der Projektanträge werden gemäß der „Richtlinien für Zuwendungsanträge“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das öffentliche Interesse an der Förderung, die Verwertungsperspektive und die persönliche und fachliche Qualifikation des Antragstellers überprüft. Die Zuwendung selbst erfolgt auf öffentlich-rechtlicher Grundlage durch einen Verwaltungsakt. Der Zuwendungsbescheid und insbesondere die dazu ergehenden Nebenbestimmungen enthalten wiederum vielfältige Aufgaben und Richtlinien für die Projektdurchführung und die Verwertung der Ergebnisse.
Entwicklungsperspektiven
Die Formen direkter Forschungsförderung sind aufgrund ihrer umfangreichen Bestimmungen und einem aufwendigen Antragsverfahren nicht unumstritten. In der Wirtschaft wird daher die Forderung nach einem flexibleren System der Forschungsförderung lauter. Ein Ansatz hierzu ist die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Unternehmen, bei der die Aufwendungen eines Unternehmens für Forschung und Entwicklung zum Abzugsposten bei der Steuerlast werden. Gleichwohl wird es sich der Staat auch in Zukunft nicht nehmen lassen, gezielt Einfluss auf die Entwicklung bestimmter Technologiebereiche zu nehmen. Auch die institutionelle Förderung der Wissenschaft wird weiterhin zu den Kernaufgaben des Staates gehören. Es bleibt daher eine wichtige Aufgabe der näheren Zukunft, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Forschungsförderung in Deutschland zu untersuchen und auf ihre Verbesserung und Vereinfachung hinzuwirken.