Technologietransfer
Die Nutzung und Verwertung von wissenschaftlich-technischen
Ergebnissen ist Inhalt des Technologietransfers. Zentrale
Bedeutung kommt dabei der Übertragung und Lizenzierung von
Rechten des geistigen Eigentums, wie z.B. Patente,
Gebrauchsmuster, Know-how und Urheberrechte, zu.
Begriff Technologie
Ausgangspunkt eines Technologietransfers ist das Vorliegen
wissenschaftlicher oder technischer Ergebnisse, die als
Technologie oder Wissen schutzfähig sind. Obwohl der Begriff
der Technologie seit langem in der Praxis Verwendung findet,
ist noch offen, was hierunter in einem rechtlichen Zusammenhang
zu verstehen ist. Zusätzliche Verwirrung wird dadurch
ausgelöst, dass in der Praxis alternativ das Begriffspaar
„Technologie und Wissen“ eingesetzt wird. Welche rechtlich
relevanten Unterschiede sich aus der verschiedenen Terminologie
„Technologie“ auf der einen, „Technologie und Wissen“ auf der
anderen Seite, vor allem hinsichtlich der Einordnung des
Know-how, ergeben, ist noch nicht abschließend geklärt.
Technologietransfer als Schnittstelle zwischen Wissenschaft
und Wirtschaft
Schwerpunktmäßig findet die Forschungsförderung noch immer
an Hochschulen und Einrichtungen der außeruniversitären
Forschung statt. Inhaber der Forschungsergebnisse sind daher in
der Regel die Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Neben
der internen Verwertung für weitere Forschungsvorhaben gewinnt
die externe Verwertung der Forschungsergebnisse durch die
Übertragung bzw. Lizenzierung an Unternehmen zunehmend an
Bedeutung.
Um die einzelnen Forschungsergebnisse bestmöglich verwerten zu
können, gründen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen
vermehrt Transfereinrichtungen, die als sog. Ausgründungen bzw.
spin-off die Diskussion beherrschen. Die rechtlichen Strukturen
dieser Ausgründungen sind dabei sehr vielfältig und reichen von
sog. An-Instituten, gemeinnützigen GmbHs bis hin zu Stiftungen
und Verwertungsgesellschaften sonstiger privatrechtlicher
Gesellschaftsformen.
Ergänzend zu den Hochschulen und Forschungseinrichtungen
gründen auch unabhängige Dritte Transferagenturen, mittels
derer sie Aufgaben des Transfers wahrnehmen und damit als
Mittler zwischen Hochschule sowie Forschungseinrichtung und
Unternehmen agieren.
Technologietransfer als Schnittstelle zwischen verschiedenen
Rechtsgebieten
Der Technologietransfer ist in seiner rechtlichen
Ausgestaltung mit zahlreichen Rechtsgebieten verbunden. Als
Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Recht, dem Recht des
geistigen Eigentums, dem Zivil-, Gesellschafts-, Kartell-,
Steuer- und Insolvenzrecht weist er eine Vielfalt an Bezügen
auf. Zivilrechtlich spielt vor allem das Vertragsrecht bei der
Ausgestaltung von Vereinbarungen über Technologietransfer eine
wichtige Rolle. Die Übertragung von Rechten sowie die Erteilung
von Lizenzen und die Einräumung von Nutzungsrechten berühren
zudem den Kernbereich des Rechts des geistigen Eigentums.
Auf Technologietransfervereinbarungen findet grundsätzlich das
Kartellrecht Anwendung. Während den geistigen Eigentumsrechten
auf der einen Seite eine Beschränkung der Freiheit des
Wettbewerbs immanent ist, verfolgt das Kartellrecht das Ziel
der Sicherung der Freiheit des Wettbewerbs durch die
Unterbindung von Wettbewerbsbeschränkungen. In dem daraus
resultierenden Spannungsverhältnis steht die Ausschließlichkeit
der geistigen Eigentumsrechte dem Erfordernis einer
Zwangslizenz gegenüber. Auf europäischer Ebene ist
kartellrechtlich vor allem die
EG-Gruppenfreistellungsverordnung-Technologietransfer relevant,
die die Zulässigkeit von Vereinbarungen des
Technologietransfers regelt.
Aufgrund der Wirtschaftskrise treten gesellschafts- sowie
insolvenzrechtliche Fragen des Technologietransfers in den
Vordergrund. Für die Gründung von Unternehmen gewinnt die Frage
nach der Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten an Rechten des
geistigen Eigentums sowie Lizenzen zunehmend an
Bedeutung.
Die zentrale Stellung des Technologietransfers als
Schnittstelle zum einen zwischen den beteiligten privaten und
öffentlichen Institutionen, zum anderen zwischen den
verschiedenen Rechtsgebieten wirft zahlreiche Fragen auf, die
einer wissenschaftlichen Analyse bedürfen. Durch die Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen wird nicht nur eine effektive
Ausgestaltung des Technologietransfers gewährleistet, sondern
auch eine wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft
und Wirtschaft gefördert.