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Studiengang Computational Logic (Master)
accredited

Informationen gültig bis Mai 2013, Änderungen vorbehalten
Abschluss Master of Science
Regelstudienzeit 4 Semester
Course language Englisch
Studiengebühren pro Semester 1500 Euro
Studienform Direktstudium
Studientyp weiterführend
Bewerbungsmodalitäten für deutsche Studienbewerber und Bildungsinländer einblenden
1. Fachsemester
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei mit Eignungsfeststellung
Studienbeginn Wintersemester
Anmeldung zur Eignungsfeststellung im Zeitraum 1. Juni - 15. September »Details siehe unten
Bewerbungsfrist Studium 1. Juni - 15. September
Bewerbungsportal
Höhere Fachsemester
Anmeldung zur Eignungsfeststellung »Details siehe unten
Bewerbungsportal
Bewerbungsmodalitäten für ausländische Studienbewerber einblenden
1. Fachsemester
Zulassungsbeschränkung zulassungsfrei mit Eignungsfeststellung
Studienbeginn Wintersemester
Anmeldung zur Eignungsfeststellung »Details siehe unten
Bewerbungszeitraum 15. April - 31. Mai (für direkten Studienbeginn im Wintersemester)
Bewerbungszeitraum mit Vorbereitungskurs 15. April - 31. Mai (für Studienvorbereitung im Wintersemester),

15. Oktober - 30. November (für Studienvorbereitung im Sommersemester)
Bewerbungsportal

Studienvoraussetzungen

Benötigt werden ein Bachelor-Abschluss in Informatik (Computer Science), gute Englischkenntnisse (IELTS- Zertifikat o.ä.), mindestens gute Kenntnisse in den Bereichen: Grundlagen der mathematischen Logik, Grundlagen der künstlichen Intelligenz und Programmiersprache Prolog.

Eignungsfeststellungsverfahren

Zeiträume

Deutsche Studienbewerber und Bildungsinländer
1. Fachsemester: 1. Juni - 15. September

Geeignete Nachweise zur Feststellung der Studienvoraussetzung

Die Anmeldung erfolgt online bei der Fakultät, siehe unter: http://www.inf.tu-dresden.de/bewerbung

Bewerbungsanschrift

TU Dresden, Fakultät Informatik, Computational Logic, 01062 Dresden, Germany

Hinweise zur Bewerbung

Liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses noch nicht vor, wird der Bewerber auch dann in das Eignungsfeststellungsverfahren einbezogen, wenn bereits 80 % der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte aufgrund von abgeschlossenen Modulprüfungen oder auch der Abschlussarbeit und ggf. des Kolloquiums durch Bescheinigung der Herkunftshochschule (Prüfungsamt)nachgewiesen werden.

Studieninhalt

Informationen zum Studieninhalt entnehmen Sie bitte der Studiengangshomepage bzw. der Studienordnung.

Letzte Änderung: 24.05.2012
Redaktion: ZSB TU Dresden

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Kontakt

Fakultät Informatik

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Fachberater

Herr Prof. Dr. Steffen Hölldobler Informationen zur Person

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Fachschaftsrat Informatik

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Immatrikulationsamt

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Sachbearbeiterin

Frau Marion Lobeck Informationen zur Person

Akademisches Auslandsamt

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Zentrale Studienberatung

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