NC (Numerus Clausus) Vergabeverfahren für Studienanfänger
Inhaltsverzeichnis
Wann werden Vergabeverfahren durchgeführt?
Für Studiengänge oder Studienfächer kann ein Numerus Clausus - NC (=Zulassungsbeschränkung) festgelegt werden, wenn die zu erwartende Anzahl der Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt und ein ordnungsgemäßes Studium ohne Zulassungsbeschränkung nicht mehr abgesichert werden kann.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze in sogenannten NC-Studiengängen oder NC-Studienfächern wird jährlich in der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung festgesetzt. Die Auswahlverfahren für die Vergabe der Studienplätze im 1. Fachsemester erfolgt in allen Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen (=grundständige Studiengänge) nach den Regelungen des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes und der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung. In Studiengängen, die zu einem weiteren Hochschulabschluss führen (z.B. Master) gilt die Vergabeordnung der TU Dresden und ggf. ergänzendende Auswahlsatzungen der Fakultäten.
Allgemeine und besondere Regelungen zum Vergabeverfahren in grundständigen NC-Studiengängen
In unserem Informationsflyer werden Sie darüber informiert, wie ein Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen für das 1. Fachsemester in der Regel abläuft. In einigen NC-Studiengängen wird ein großer Anteil der Studienplätze nach einem speziellen Auswahlverfahren vergeben. Hier können Sie sich über das besondere Auswahlverfahren in diesen Studiengängen informieren. Bei Bewerbungen für höhere Fachsemester können Studienplätze in NC-Studiengängen nur im Rahmen der wieder frei gewordenen Studienplatzkapazitäten gemäß aktueller Sächsischer Zulassungszahlenverordnung vergeben werden. Das Vergabeverfahren richtet sich in höheren Fachsemestern nach § 40 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung.
Aktuelle Grenzwerte im Vergabeverfahren in grundständigen Studiengängen
Die aktuellen Grenzwerte in den einzelnen Auswahlquoten für das Wintersemester 2025/26 werden nach Beendigung des Vergabeverfahrens hier als Link eingestellt. Die Grenzwerte vergangener Vergabeverfahren finden Sie nachfolgend.
Grenzwerte der letzten Vergabeverfahren in grundständigen NC-Studiengängen
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren in bundesweiten NC-Studiengängen Medizin, Humanmedizin und Zahnmedizin der letzten Jahre können auf der Seite der Stiftung für Hochschulzulassung nachgelesen werden: www.hochschulstart.de
(Tabellen mit den NC-Grenzwerten der letzten Semester finden Sie auf der genannten Seite im Downloadbereich).
Allgemeine und besondere Regelungen zum Vergabeverfahren in NC-Masterstudiengängen
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen erfolgt die Studienplatzvergabe innerhalb der festgelegten Studienplatzkapazitäten der Ordnung zur Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen (Vergabeordnung) sowie nach ggf. von den Fakultäten erlassenen Auswahlordnung für einzelne Masterstudiengänge. Die Ordnungen können auf den Fakultätsseiten sowie in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden unter den Stichworten "Vergabeordnung" und "Auswahlordnungen" eingesehen werden. In unserer Übersicht aller Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren erfahren Sie darüber hinaus, welche konkreten Eignungs- bzw. Auswahlkriterien in welchem Masterstudiengang gelten.
Aktuelle Grenzwerte im Vergabeverfahren in weiterführenden Studiengängen
Die aktuellen Grenzwerte in den einzelnen Auswahlquoten für das Sommersemester 2025 werden hier nach Beendigung des aktuellen Vergabeverfahrens als Link eingestellt. Die Grenzwerte der letzten Vergabeverfahren finden Sie zur Orientierung nachfolgend aufgelistet .
Grenzwerte der letzten Vergabeverfahren in weiterführenden NC-Studiengängen
In Masterstudiengängen, die gemäß Auswahlordnung weitere Auswahlkriterien vorschreiben (z.B. Auswahlgespräch), ist die Darstellung von Auswahlgrenzen nicht möglich.
Bei Fragen rund um die Bewerbung und die Studienorganisation wenden Sie sich bitte als Erstes telefonisch, per E-Mail oder persönlich an das ServiceCenterStudium (siehe Kontaktbox unten). Wir unterstützen Sie bei all Ihren Anliegen oder leiten Sie oder Ihre Anfrage an das Immatrikulationsamt, das International Office oder die jeweiligen Außenstellen an der Medizinischen Fakultät weiter.
Studierende am IHI Zittau wenden sich bitte direkt an die Außenstelle in Zittau.

Erstkontakt Immatrikulationsamt und International Office inkl. deren Außenstellen über das ServiceCenterStudium
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