Umweltprüfung für die "Teilfortschreibung Erneuerbare Energien" des Regionalplans Leipzig-Westsachsen
Auftraggeber:
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
Laufzeit:
11/2023 – 12/2024
Projektteam:
TU Dresden (Prof. Dr. C. Schmidt, Professur für Landschaftsplanung)
Projektbeschreibung:
Die gesetzlichen Neuregelungen von 2022 und 2023 zur Gewährleistung der Energiesicherheit und Erreichung der Klimaschutzziele haben nicht nur umfangreiche Änderungen in der Planung von Windenergieanlagen (WEA), sondern auch in der dafür durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung zur Folge. So wird z. B. durch § 6 WindBG geregelt (beschlossen am 3.März 2023), dass bei Windenergieanlagen „die in einem für sie vorgesehenen Gebiet liegen, für das eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde, von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes abzusehen“ ist. D. h., auf der Genehmigungs- und Zulassungsebene werden maßgebliche umweltbezogene Prüfungen auf der Basis der EU-Notfallverordnung außer Kraft gesetzt, sofern auf der übergeordneten Regionalplanungsebene eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde. Umso höher ist zwangsläufig die Verantwortung, die auf der strategischen Umweltprüfung auf der übergeordneten regionalplanerischen Ebene liegt.
Schon allein deshalb kann die für die anstehende „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans für die Region Leipzig-Westsachsen gemäß § 8 Abs. 1 ROG i. V. m. § 2 Abs. 2 SächsLPlG durchzuführende strategische Umweltprüfung nicht nach derselben Methodik erfolgen, wie sie für den geltenden Regionalplan durchgeführt wurde. Hinzu kommt, dass mit der Änderung des § 249 BauGB im Jahr 2022 der Planvorbehalt abgeschafft wurde. Von der abschließenden Planung wurde damit zu einer Positivplanung übergegangen, die nicht mehr flächendeckend erfolgt sein muss und auch nicht mehr zwischen harten und weichen Tabuzonen zu unterscheiden hat. Damit verändert sich nicht nur die komplette Planungsmethodik zur Festlegung von Windenergiegebieten, sondern zwangsläufig auch die Methodik der begleitenden Umweltprüfung. Deren Entwicklung ist Teil des Forschungsprojektes.
Ziele des Forschungsvorhabens:
- gem. § 3 UVPG Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Regionalplans auf die Umwelt bzw. auf die in § 8 ROG vorgegebenen Schutzgüter als Basis einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze
- schwerpunktmäßig planerische Steuerung der Windenergienutzung, Ermittlung des hierfür notwendigen Flächenbeitragswertes für die Region Chemnitz unter Berücksichtigung von u. a. Höhenbegrenzungen und Rotor-Out-Planung
- regional angepasste Auswahl an windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten sowie ggf. weiterer prüfrelevanter Arten und Festlegung von artabhängigen Nah- und Prüfbereichen mit anschließender GIS-basierter Ermittlung von Dichtezentren aller betrachteten Arten
- flächendeckende Bewertung der Bedeutung und Empfindlichkeit von LSG-Flächen der Region gegenüber Windenergieanlagen mit dem Ziel einer Zonierung und der Ausweisung von Gebieten, in denen die Raumempfindlichkeit gegenüber WEA sehr hoch und ein Neubau von Windenergieanlagen mit dem Schutzzweck des Schutzgebietes dementsprechend unvereinbar wären
Projektmitarbeiter:innen:
© Sven Ellger
wissenschaftliche Mitarbeiterin
NameFrau Mary Meier M. Sc.
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© Sven Ellger/TUD
wissenschaftlicher Mitarbeiter
NameHerr Philipp Herrmann M.Sc.
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