29.04.2019
Neue Fassung der Studien- und Prüfungsordnung
Liebe Studierende,
am 18.04.2019 erhielten Sie vom Studienbüro Bau und Umwelt die Information zur Änderungssatzung und der dafür notwendigen organisatorischen Dinge.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung und Durchführung der neuen Prüfungsleistungen der Module „Grundlagen der Architekturtheorie“; „Grundlagen des Entwerfens 1„ sowie „Grundlagen des Entwerfens 2“ erst nach freiwilligen Übertritt in die neue Prüfungsordnung erfolgen kann.
Den dazu gehörigen Antrag sowie den Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen und Modulen in diesem Zuge finden Sie unter folgendem Link vor:
Antrag auf freiwilligen Übertritt:
Antrag auf freiwilligen Übertritt
Vergleich Modulprüfungen Alt_Neu:
Vergleich der Modulprüfungen alt und neu
Für Studierende, die keinen Übertritt in die neue Fassung der Studien- und Prüfungsordnung beantragen, verbleibt es bei der Pflicht zum Absolvieren aller -"alten" Prüfungsleistungen (also der beiden Klausuren "Grundlagen des Entwerfens" sowie von Thesenpapier und mündlicher Prüfung in "Grundlagen der Architekturtheorie").