Überarbeitung des Umweltberichts für die Umweltprüfung des Regionalplanes Westsachsen
Laufzeit:
12/2019 – 01/2020
Nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 SächsLPlG ist für den in Fortschreibung befindlichen Regionalplan Region Leipzig-Westsachsen entsprechend der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme eine Umweltprüfung einschließlich einer Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete durchzuführen. In diesem Zuge wurde der Regionalplan erstmals 2017 hinsichtlich seiner Umweltauswirkungen geprüft und ein Umweltbericht erarbeitet, der die entsprechende Rechtssicherheit und höchste fachliche Qualität gewährleistet.
Änderungen im Regionalplan, welche sich durch das Umsetzen von Empfehlungen aus der ersten Umweltprüfung, durch die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie der damit verbundenen Abwägungsschritten ergeben, müssen auch im Umweltbericht einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Die Umweltprüfung ist daher ein Prozess, die Überarbeitung des Umweltberichts gewährleistet dadurch die permanente Miteinbeziehung umweltrelevanter Belange bei der Erarbeitung des Regionalplanes.
Projektmitarbeiterinnen:
wissenschaftliche Mitarbeiterin
NameFrau Amrei Zürn M. Sc.
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