Überleitung 2021-22
Seit dem 01.10.2021 sind neue Studiendokumente (Studienordnung, Prüfungsordnung und Modulbeschreibungen) für alle drei Studiengänge der Fakultät gültig.
Neue Studierende des Immajahrgangs 2021 wurden direkt in die neuen Ordnungen immatrikuliert. Alle anderen Studierenden werden am 01.10.2022 in die neuen Ordnungen umgetragen, d.h. übergeleitet und werden ihr Studium nach der neuen Ordnung abschließen.*
Im Folgenden werden die Regeln des Übergangs beschrieben.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Regeln
Die Überleitung zwischen den Ordnungen sorgt für eine Gleichstellung zwischen den Jahrgängen. Dabei werden vorhandene Studien- und Prüfungsleistungen auf der Basis der Äquivalenztabellen übernommen. Der Beschluss hierfür erfolgte durch den Prüfungsausschuss am 14.01.2022. Dieser wurde zuletzt am 06.07.2022 geändert.
Bei der Übernahme gibt es Module und Leistungen, die automatisch (von Amts wegen) übertragen werden, weil eine eindeutige Äquivalenz (Gleichwertigkeit) vorliegt und es gibt Module und Leistungen, die auf Antrag übertragen werden. Anträge sind vor allem dann notwendig, wenn vorhandene Module zu mehreren neuen Modulen eine Gleichwertigkeit aufweisen und vice versa.
Antragsformulare
Für Module und Prüfungsleistungen, die nicht von Amts wegen (automatisch) übernommen werden, muss ein Antrag gestellt werden. Die Möglichkeiten für die Angaben im Antrag entsprechend denen aus den Äquivalenztabellen Teil 2 und 4 (s.u.). Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie einen Antrag stellen müssen. Speziell im Grundstudium werden fast alle Leistungen von Amts wegen überommen.
Bitte füllen Sie die Formulare digital aus, drucken Sie dann aus und reichen Sie diese mit händischer Unterschrift ein, am besten direkt bei Überleitungsberatung.
Architektur-Diplom
Antrag für abgeschlossene Module
Antrag für erfolgreich erbrachte Prüfungsleistungen
Landschaftsarchitektur Bachelor
Antrag für abgeschlossene Module + Prüfungsleistungen
Landschaftsarchitektur Master
Antrag für abgeschlossene Module
Äquivalenztabellen gemäß PA-Beschluss vom 06.07.2022
Diplom Architektur
Teil 1 - Automatische Übernahme von abgeschlossenen, bestandenen Modulen
Teil 2 - Übernahme von abgeschlossenen, bestandenen Modulen auf Antrag
Teil 3 - Automatische Übernahme von bestandenen Prüfungsleistungen
Teil 4 - Übernahme von bestandenen Prüfungsleistungen auf Antrag
Bachelor Landschaftsarchitektur
Teil 1 - Automatische Übernahme von abgeschlossenen, bestandenen Modulen
Teil 2 - Übernahme von abgeschlossenen, bestandenen Modulen auf Antrag
Teil 3 - Automatische Übernahme von bestandenen Prüfungsleistungen
Teil 4 - Übernahme von bestandenen Prüfungsleistungen auf Antrag
Master Landschaftsarchitektur
Teil 1 - Automatische Übernahme von abgeschlossenen, bestandenen Modulen
Teil 2 - Übernahme von abgeschlossenen, bestandenen Modulen auf Antrag
Teil 3 - Automatische Übernahme von bestandenen Prüfungsleistungen
Keine Notwendigkeit für Antrag zur Übernahme von Prüfungsleistungen im Master LA
Umsetzung und Arbeitshilfen
Für alle Übernahmen nach den Tabellen Teil 1 und 3 müssen Sie als Studierende gar nichts tun. Alle dort genannten Leistungen werden (durch das Studienbüro in SELMA) automatisch übertragen, ohne dass dort eine Aktion von Ihnen notwendig ist.
Nur für die Überleitungen nach Teil 2 und Teil 4 der Tabellen sind individuelle Anträge nötig. Hierzu finden Sie oben die Antragsformulare.
Zur Überprüfung des individuellen Studienstands im Vorfeld der Überleitung steht folgender Modulplan für die Eintragung der individuellen Überleitung bereit:
Modulplan Architektur / Diplomzulassung - Überleitung
Modulplan Landschaftsarchitektur / Bachelorabschluss - Überleitung
Modulplan Landschaftsarchitektur / Masterzulassung - Überleitung
Aufzeichnung des Videovortrags mit anschließendem Q+A
für alle Studierenden ab dem 3. Semester Architektur und Landschaftsarchitektur
vom Montag, 17.01.2022, 18:00 - 19.30 Uhr
mit Prof. Bäumler, Dr. Romy Hanke und Dr. Cornelia Grohmann:
Video-Aufzeichnung
Das Kleingedruckte und * Ausnahmen
Wenn Sie eine Prüfungsleistung bisher nicht bestanden haben, wird diese nicht übernommen. Das heisst aber auch, dass Sie drei neue Versuche für die neue Prüfungsleistung haben.
Für den Fall, dass Sie aber eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben / im Sommersemester 2022 entdgültig nicht bestehen, ändert daran auch die Überleitungs nichts. Wenn das betreffende Modul ein Pflichtmodul ist und die endgültig nicht bestandene Modulprüfung damit zur endgültigen nichtbestandenen Abschlussprüfung des Studiengangs führt, kann keine Überleitung in die neue Ordnung stattfinden. In diesem Fall stellt die nach bisheriger Ordnung entgültig nicht bestandene Modulprüfung die Grundlage der Exmatrikulation aus dem Studiengang dar.
Einige Prüfungsleistungen haben keine Äquivalenz in den Tabellen. In diesem Fall müssen sie prüfen, welche Leistungen das neue Modul umfasst. Vielleicht ist mit der Übernahme einer anderen Prüfungsleistung aus dem alten Modul das neue Modul komplett.
Einige bisherige Prüfungsleistungen sind nicht gleichwertig mit den neuen Prüfungsleistungen, ohne dass sich durch andere Leistungen ein vollständiges neues Modul ergibt. In diesem Fall kann es dennoch sein, dass es durch die Prüferin oder den Prüfer Kulanzregelungen angeboten werden (z.B. Wertung von "alten Belegarbeiten" als Bestandteil des "neuen Konvoluts").
* Eine Ausnahme besteht für alle Studierenden, die die Zulassung für die Diplomarbeit oder die Masterarbeit im Sommersemester 2022 erhalten, sowie für Studierende, die am 30.09.2022 nur noch die Bachelorarbeit offen haben. Diese können ihr Studium vollständig nach der bisherigen Ordnung abschließen.
(Beschluss des Fakultätstrats August 2021 / Prüfungsausschuss Februar 2022)
Bei Detailfragen zur Übernahme von Leistungen kontaktieren Sie das Prüfungsamt, bei allgemeinen Fragen die Studienfachberatung oder Dr. Grohmann.