Quelle: Bundesarchitektenkammer e.V.
Die Architektengesetze der Länder definieren die Berufsaufgabe von ArchitektInnen in kleinen Abweichungen wie folgt:
Berufsaufgabe des Architekten und der Architektin ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken.
Aber auch ökologische und soziale Aspekte sind mit einzubeziehen. Hinzu kommen die Beratung und Betreuung des Auftraggebenden in den mit der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen, die koordinierende Lenkung der Planung und Ausführung, die Rationalisierung von Planung und Ausführung.
Die Architekten-Richtlinie der Europäischen Union vom 10. Juni 1985 spricht im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung Aufgaben von Architekt:innen an:
"Die architektonische Gestaltung, die Qualität der Bauwerke, ihre harmonische Einpassung in die Umgebung, die Achtung vor der natürlichen und städtischen Landschaft sowie vor dem kollektiven und dem privaten Erbe sind von öffentlichem Interesse, daher muß sich die gegenseitige Anerkennung ..., ... auf qualitative und quantitative Kriterien stützen, die gewährleisten, dass die Inhaber (Architekten) .... in der Lage sind, die Bedürfnisse der Einzelpersonen, der sozialen Gruppen und Gemeinwesen im Bereich der Raumordnung, der Konzeption, der Vorbereitung und Verwirklichung von Bauwerken, der Erhaltung und Herausstellung des architektonischen Erbes sowie des Schutzes der natürliches Gleichgewichte zu verstehen und ihnen Ausdruck zu verleihen."
Was heißt das für den oder die Bauherr:in und Auftraggeber:in? Welche Merkmale sind also dem Beruf Architekt:in zuzuordnen? Was ist ein Architekt bzw. Architektin?
Der oder die Architekt:in ist also nicht nur Entwerfer:in oder gar Künstler:in, sondern viel mehr. Er oder sie ist Treuhänder:in des Auftraggebenden, Hauptverantwortliche:r am Bau, Koordinator:in im Prozeß einer "integrativen Planung", d.h. er oder sie koordiniert alle am Bau beteiligten Fachdisziplinen, z.B. Statik, Gebäudetechnik und Bauphysik, Gestalter:in der gebauten Umgebung, ist Garant für kontrollierte Qualität am Bau, technische Perfektion, Schadensfreiheit, Wirtschaftlichkeit, Kostensicherheit, Terminsicherheit.
In Deutschland gibt es über 97.000 Architekten und Architektinnen, davon die Hälfte als freischaffende Architekt:innen, die als Fachleute bei der Planung und Realisierung nicht nur von Neubauten, sondern auch in Arbeitsfeldern wie z.B. Sanierungen und Umbauten von bestehenden Gebäuden, Denkmalpflege, Projektsteuerung oder Facility Management, der Betreuung des Gebäudes während des gesamten Lebens- und Nutzungszyklus, Erstellung von Schadens- und Wertgutachten tätig sind. Dabei arbeiten Sie häufig mit Fachkolleg:innen wie Innenarchitekt:innen, Garten- und Landschaftsarchitekt:innen oder Stadtplaner:innen zusammen, um den bestmöglichen Beitrag zur gebauten Umgebung zu leisten.