Diplomstudiengang Architektur
Im Studiengang Architektur werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Entwerfen und Projektieren von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie für das städtebauliche Planen vermittelt. Die Komplexität und Ausgewogenheit der theoretischen, künstlerischen, technischen und ökologischen Komponenten innerhalb des Ausbildungsprozesses ist ein typisches Merkmal des Dresdner Diplomstudienganges.
Der Studiengang beginnt mit einem Orientierungsjahr. Hier werden die verschiedenen Facetten des Architekturberufes durch eine Vielfalt von Übungen und Vorlesungen vermittelt. Im anschließenden viersemestrigen Grundfachstudium werden Grundkenntnisse in den Lehrbereichen “Geschichte und Theorie”, “Gestalten, Darstellen und Entwerfen”, “Städtebau und Landschaftsarchitektur”, “Konstruktion und Technik” sowie “Gebäudelehre” vermittelt. Das Grundfachstudium wird bei erfolgreicher Teilnahme an allen Modulen mit dem Vordiplom abgeschlossen, für das ein Zeugnis ausgestellt wird.
Im anschließenden viersemestrigen Hauptstudium kann entweder eine generalistische Ausbildung als Architekt, eine Spezialisierung entsprechend eigener Präferenzen oder das Doppeldiplomstudium erfolgen. Der Studiengang wird mit dem Diplom abgeschlossen.
Die Fakultät Architektur der TU Dresden bietet als eine der wenigen deutschen Hochschulen einen Diplomstudiengang Architektur an. Seit 2010/11 entspricht dieser den Anforderungen des Bologna-Übereinkommens an Mobilität und Transparenz im europäischen Hochschulraum.
Die Vorteile des Diplomstudiums Architektur sind u.a.:
Anders als im Bachelor-Master-System besteht mit der Immatrikulation in den Diplomstudiengang die Möglichkeit bis zum berufsqualifizierenden, kammerfähigen Abschluss zu studieren.
Mit dem durchgehenden Studiengang an der TU Dresden können Sie das Praktikum den Studienzeiten zurechnen.
Mit der Immatrikulation und dem Leistungsnachweis nach nur drei Semestern besteht außerdem die Möglichkeit, BAFöG bis zum Studienende (11 Semester) bewilligt zu bekommen.
International über die EU hinaus (entsprechend Charter der UNESCO/UIA) sind 5 Studienjahre Voraussetzung für eine Anerkennung der Architekturausbildung.
Weitere Informationen sind dem Studieninformationssystem zu entnehmen.
Quelle: Bundesarchitektenkammer e.V.
Die Architektengesetze der Länder definieren die Berufsaufgabe von ArchitektInnen in kleinen Abweichungen wie folgt:
Berufsaufgabe des Architekten und der Architektin ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken.
Aber auch ökologische und soziale Aspekte sind mit einzubeziehen. Hinzu kommen die Beratung und Betreuung des Auftraggebenden in den mit der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen, die koordinierende Lenkung der Planung und Ausführung, die Rationalisierung von Planung und Ausführung.
Die Architekten-Richtlinie der Europäischen Union vom 10. Juni 1985 spricht im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung Aufgaben von Architekt:innen an:
"Die architektonische Gestaltung, die Qualität der Bauwerke, ihre harmonische Einpassung in die Umgebung, die Achtung vor der natürlichen und städtischen Landschaft sowie vor dem kollektiven und dem privaten Erbe sind von öffentlichem Interesse, daher muß sich die gegenseitige Anerkennung ..., ... auf qualitative und quantitative Kriterien stützen, die gewährleisten, dass die Inhaber (Architekten) .... in der Lage sind, die Bedürfnisse der Einzelpersonen, der sozialen Gruppen und Gemeinwesen im Bereich der Raumordnung, der Konzeption, der Vorbereitung und Verwirklichung von Bauwerken, der Erhaltung und Herausstellung des architektonischen Erbes sowie des Schutzes der natürliches Gleichgewichte zu verstehen und ihnen Ausdruck zu verleihen."
Was heißt das für den oder die Bauherr:in und Auftraggeber:in? Welche Merkmale sind also dem Beruf Architekt:in zuzuordnen? Was ist ein Architekt bzw. Architektin?
Der oder die Architekt:in ist also nicht nur Entwerfer:in oder gar Künstler:in, sondern viel mehr. Er oder sie ist Treuhänder:in des Auftraggebenden, Hauptverantwortliche:r am Bau, Koordinator:in im Prozeß einer "integrativen Planung", d.h. er oder sie koordiniert alle am Bau beteiligten Fachdisziplinen, z.B. Statik, Gebäudetechnik und Bauphysik, Gestalter:in der gebauten Umgebung, ist Garant für kontrollierte Qualität am Bau, technische Perfektion, Schadensfreiheit, Wirtschaftlichkeit, Kostensicherheit, Terminsicherheit.
In Deutschland gibt es über 97.000 Architekten und Architektinnen, davon die Hälfte als freischaffende Architekt:innen, die als Fachleute bei der Planung und Realisierung nicht nur von Neubauten, sondern auch in Arbeitsfeldern wie z.B. Sanierungen und Umbauten von bestehenden Gebäuden, Denkmalpflege, Projektsteuerung oder Facility Management, der Betreuung des Gebäudes während des gesamten Lebens- und Nutzungszyklus, Erstellung von Schadens- und Wertgutachten tätig sind. Dabei arbeiten Sie häufig mit Fachkolleg:innen wie Innenarchitekt:innen, Garten- und Landschaftsarchitekt:innen oder Stadtplaner:innen zusammen, um den bestmöglichen Beitrag zur gebauten Umgebung zu leisten.