Diplomarbeit
Überblick Diplomarbeit
Den Abschluss des Studiums bildet die Diplomarbeit, in der ein wissenschaftliches Thema selbständig bearbeitet wird. Der Bearbeitungsumfang beträgt 800 Stunden; es werden insgesamt 30 Leistungspunkte erworben. Die Diplomarbeit ist spätestens 18 Wochen nach Ausgabe des Themas abzugeben. Anschließend ist die Arbeit in einem Vortrag darzustellen und zu verteidigen.
Detaillierte Informationen
Zulassung zur Diplomarbeit/Vorleistungen
Vor Ausgabe des Themas der Diplomarbeit müssen mindestens 74 Leistungspunkte erworben worden sein. Ferner ist das Bestehen des Moduls BIW5-01 - Anwendungsbezogenes Wissenschaftsprojekt Bauingenieurwesen Zulassungsvoraussetzung für die Diplomarbeit.
Dies ist im Rahmen einer "Kontenklärung" vor Beginn der Diplomarbeit nachzuweisen. Die erforderlichen Formulare sind auf den Webseiten des Studienbüros Bau und Umwelt zu finden:
- Vertiefung Konstruktiver Ingenieurbau (KI)
- Vertiefung Baubetriebswesen (BB)
- Vertiefung Stadtbauwesen und Verkehr (SV)
- Vertiefung Wasserbau und Umwelt (WU)
- Vertiefung Computational Engineering (CE)
- Vertiefung Gebäude-Energie-Management (GEM)
Anmeldung der Abschlussarbeit
Das Formular zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit finden Sie ebenfalls auf den Webseiten des Studienbüros. Dieses reichen Sie gern zusammen mit der Kontenklärung ein. Beachten Sie auch die auf dieser Seite hinterlegten Hinweise.
Zuständigkeit
Die Diplomarbeit kann von einem Professor oder einer anderen, nach Landesrecht prüfungsberechtigten Person betreut werden, soweit diese an der Technischen Universität Dresden in einem für den Studiengang Bauingenieurwesen relevanten Bereich tätig ist.
Soll die Aufgabenstellung einer Diplomarbeit von einer Einrichtung außerhalb der Hochschule gestellt werden bzw. die Diplomarbeit außerhalb durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Ausgabe
Die Ausgabe des Themas der Diplomarbeit erfolgt über den Prüfungsausschuss. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen.
Der Kandidat kann Themenwünsche äußern. Auf Antrag des Kandidaten wird vom Prüfungsausschuss die rechtzeitige Ausgabe der Aufgabenstellung für die Diplomarbeit veranlasst. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von einem Monat nach Ausgabe zurückgegeben werden.
Das Thema der Diplomarbeit ist spätestens vier Wochen nach Abschluss der Modulprüfungen auszugeben.
In Ausnahmefällen kann die Diplomarbeit auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Kandidaten auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt 800 Stunden.
Die Diplomarbeit ist spätestens 18 Wochen nach Ausgabe des Themas abzugeben. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Diplomarbeit sind von dem Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Diplomarbeit eingehalten werden kann.
Auf Antrag kann die Diplomarbeit studienbegleitend angefertigt werden; der Prüfungsausschuss verlängert die Bearbeitungszeit dann entsprechend.
Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag des Studierenden der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um höchstens acht Wochen verlängern. Der Antrag, der vom betreuenden Hochschullehrer unterstützt wird, muss mindestens drei Wochen vor dem regulären Abgabetermin vorliegen. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Abgabe
Die Diplomarbeit ist fristgemäß in zweifacher Ausführung im Prüfungsamt der Fakultät Bauingenieurwesen abzugeben; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit – bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit – selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
Wird die Diplomarbeit nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Bewertung
Die Diplomarbeit ist in der Regel von zwei Prüfern selbständig zu bewerten. Darunter soll der Betreuer der Diplomarbeit sein. Die Bewertung erfolgt in schriftlichen Gutachten. Die Bewertung der Diplomarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der beiden Prüfer gebildet. In die Note der Diplomarbeit geht die Bewertung der Verteidigung zu einem Drittel und die Bewertung der Diplomarbeit zu zwei Dritteln ein. Dabei müssen die Diplomarbeit und die Verteidigung mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet sein. Hat ein Prüfer die Diplomarbeit mindestens mit „ausreichend“ (4,0), der andere mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, so holt der Prüfungsausschuss ein weiteres Gutachten ein. Dieses entscheidet über die Annahme oder Ablehnung der Arbeit. Gilt die Arbeit als angenommen, so wird die Bewertung der Arbeit aus dem Durchschnitt der für die Annahme votierenden Gutachten gebildet. Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten.
Wiederholung
Die Diplomarbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als „ausreichend“ (4,0) ist, wiederholt werden.