Diplomarbeit Grundständig
Zulassung zur Diplomarbeit/Vorleistungen
Zur Diplomarbeit kann nur zugelassen werden, wer alle erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen (siehe Prüfungsordnung) erfolgreich absolviert hat. Dies ist im Rahmen einer "Kontenklärung" vor Beginn der Diplomarbeit nachzuweisen. Die erforderlichen Formulare sind auf den Webseiten der Fakultät Bauingenieurwesen zu finden:
- Vertiefung Konstruktiver Ingenieurbau (KI)
- Vertiefung Baubetriebswesen (BB)
- Vertiefung Stadtbauwesen und Verkehr (SV)
- Vertiefung Wasserbau und Umwelt (WU)
- Vertiefung Computational Engineering (CE)
- Vertiefung Gebäude-Energie-Management (GEM)
Der Prüfungsausschuss kann einen Kandidaten auch dann zur Diplomarbeit zulassen, wenn noch nicht alle Leistungen vollständig nachgewiesen sind. Dieses setzt voraus, dass ein Nachholen der fehlenden Leistungen ohne Beeinträchtigung der Anfertigung der Diplomarbeit innerhalb eines Semesters möglich ist. Die Verteidigung der Diplomarbeit darf erst nach Erbringen der letzten Leistung erfolgen.
Zuständigkeit
Die Diplomarbeit kann von einem Professor oder einer anderen, nach Landesrecht prüfungsberechtigten Person betreut werden, soweit diese an der Technischen Universität Dresden in einem für den Studiengang Bauingenieurwesen relevanten Bereich tätig ist.
In der Regel sollte ein Hochschullehrer der gewählten Vertiefung vorgesehen werden.
Soll die Aufgabenstellung einer Diplomarbeit von einer Einrichtung außerhalb der Hochschule gestellt werden bzw. die Diplomarbeit außerhalb durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Ausgabe
Die Ausgabe des Themas der Diplomarbeit erfolgt über den Prüfungsausschuss. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen.
Der Kandidat kann Themenwünsche äußern. Auf Antrag des Kandidaten wird vom Prüfungsausschuss die rechtzeitige Ausgabe der Aufgabenstellung für die Diplomarbeit veranlasst. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von einem Monat nach Ausgabe zurückgegeben werden.
Das Thema der Diplomarbeit ist spätestens vier Wochen nach Abschluss der Modulprüfungen auszugeben.
In Ausnahmefällen kann die Diplomarbeit auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Kandidaten auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt 800 Stunden.
Die Diplomarbeit ist spätestens vier Monate nach Ausgabe des Themas abzugeben. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Diplomarbeit sind von dem Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Diplomarbeit eingehalten werden kann.
Im Fernstudium, sofern es in Teilzeitform absolviert wird, wird die Bearbeitungsdauer bei gleich bleibender Bearbeitungszeit auf acht Monate festgelegt.
Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag des Studierenden der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsdauer mit Zustimmung des Betreuers ausnahmsweise um höchstens zwei Monate verlängern.
Abgabe
Die Diplomarbeit ist fristgemäß in zweifacher Ausführung im Prüfungsamt der Fakultät Bauingenieurwesen abzugeben; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit – bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit – selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
Über einen begründeten Verlängerungsantrag, der mindestens drei Wochen vor dem regulären Abgabetermin vorliegen muss, entscheidet, wenn er vom betreuenden Hochschullehrer unterstützt wird, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Wird die Diplomarbeit nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Bewertung
Die Diplomarbeit ist in der Regel von zwei Prüfern selbständig zu bewerten. Darunter soll der Betreuer der Diplomarbeit sein. Die Bewertung erfolgt in schriftlichen Gutachten. Die Bewertung der Diplomarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der beiden Prüfer gebildet. In die Note der Diplomarbeit geht die Bewertung der Verteidigung zu einem Drittel und die Bewertung der Diplomarbeit zu zwei Dritteln ein. Dabei müssen die Diplomarbeit und die Verteidigung mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet sein. Hat ein Prüfer die Diplomarbeit mindestens mit „ausreichend“ (4,0), der andere mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, so holt der Prüfungsausschuss ein weiteres Gutachten ein. Dieses entscheidet über die Annahme oder Ablehnung der Arbeit. Gilt die Arbeit als angenommen, so wird die Bewertung der Arbeit aus dem Durchschnitt der für die Annahme votierenden Gutachten gebildet. Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten.
Wiederholung
Die Diplomarbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als „ausreichend“ (4,0) ist, wiederholt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Fakultät Bauingenieurwesen -> Prüfungsamt (Leitlinien zur Diplomarbeit, Richtlinie für Studentinnen und Studenten für die Anfertigung von Diplomarbeiten Anlage 2, Selbstständigkeitserklärung).