Alt, Christian
Diplomarbeit:
1393
Thema:
Brandschutz in Hochregallagern
Bearbeiter:
Christian Alt (Fernstudent)
Betreuer:
Wissenschaftlicher Betreuer: Dipl.-Ing. Ingo Flemming
Kurzfassung:
In dieser Arbeit wird, ausgehend von der Analyse des einschlägigen Regelwerkes sowie der speziellen Brandrisiken und Schutzziele, ein strukturierter Überblick zu den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Hochregallager aus baulicher, technischer und betrieblich-organisatorischer Sicht gegeben. Die Notwendigkeit von Brandschutzmaßnahmen im Hochregallager ergibt sich insbesondere aufgrund des Aufbaus derartiger Anlagen mit kompakter Lagerung von Waren in Verbindung mit großen Regalhöhen und dem damit verbundenen hohen Gefährdungsrisiko für Personen, Sachgüter und Umwelt. Die Brandschutzplanung im Hochregallager hat dabei neben einer teilweise recht unübersichtlichen Vielfalt an technischen Regeln vor allem bauordnungsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Zur besseren Orientierung wird in dieser Arbeit das einschlägige Brandschschutz-Regelwerk thematisch strukturiert aufbereitet und dargestellt. Der Nachweis des ausreichenden Brandschutzes erfolgt für Hochregallager als Bauten besonderer Art und Nutzung in der Regel mit Hilfe objektspezifischer Brandschutzkonzepte. Für die Erstellung dieser Konzepte werden die erforderlichen Bearbeitungsschritte dargestellt und eine Mustergliederung erarbeitet. Ausgehend von den Vorgaben des einschlägigen Regelwerkes und der Analyse des Lagergebäudes sind dabei die speziellen Brandrisiken und Schutzziele zu ermitteln und daraus schließlich aufeinander abgestimmte Brandschutzmaßnahmen zu bestimmen. In diesem Zusammenhang werden die im Hochregallager erforderlichen baulichen, technischen und betrieblichorganisatorischen Brandschutzmaßnahmen näher dargestellt. Dabei wird auf die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Nutzungsbereichen der Lageranlage ebenso eingegangen wie auf die Planungs- und Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Begründung erforderlicher Kompensationen für Abweichungen von den auf den Wohnungsbau orientierten bauordnungsrechtlichen Vorgaben.
1393
Thema:
Brandschutz in Hochregallagern
Bearbeiter:
Christian Alt (Fernstudent)
Betreuer:
Wissenschaftlicher Betreuer: Dipl.-Ing. Ingo Flemming
Kurzfassung:
In dieser Arbeit wird, ausgehend von der Analyse des einschlägigen Regelwerkes sowie der speziellen Brandrisiken und Schutzziele, ein strukturierter Überblick zu den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Hochregallager aus baulicher, technischer und betrieblich-organisatorischer Sicht gegeben. Die Notwendigkeit von Brandschutzmaßnahmen im Hochregallager ergibt sich insbesondere aufgrund des Aufbaus derartiger Anlagen mit kompakter Lagerung von Waren in Verbindung mit großen Regalhöhen und dem damit verbundenen hohen Gefährdungsrisiko für Personen, Sachgüter und Umwelt. Die Brandschutzplanung im Hochregallager hat dabei neben einer teilweise recht unübersichtlichen Vielfalt an technischen Regeln vor allem bauordnungsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Zur besseren Orientierung wird in dieser Arbeit das einschlägige Brandschschutz-Regelwerk thematisch strukturiert aufbereitet und dargestellt. Der Nachweis des ausreichenden Brandschutzes erfolgt für Hochregallager als Bauten besonderer Art und Nutzung in der Regel mit Hilfe objektspezifischer Brandschutzkonzepte. Für die Erstellung dieser Konzepte werden die erforderlichen Bearbeitungsschritte dargestellt und eine Mustergliederung erarbeitet. Ausgehend von den Vorgaben des einschlägigen Regelwerkes und der Analyse des Lagergebäudes sind dabei die speziellen Brandrisiken und Schutzziele zu ermitteln und daraus schließlich aufeinander abgestimmte Brandschutzmaßnahmen zu bestimmen. In diesem Zusammenhang werden die im Hochregallager erforderlichen baulichen, technischen und betrieblichorganisatorischen Brandschutzmaßnahmen näher dargestellt. Dabei wird auf die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Nutzungsbereichen der Lageranlage ebenso eingegangen wie auf die Planungs- und Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Begründung erforderlicher Kompensationen für Abweichungen von den auf den Wohnungsbau orientierten bauordnungsrechtlichen Vorgaben.