Schkade, Kessie
Diplomarbeit:
1562
Thema:
Das Nebenangebot im VOB-Vergabeverfahren aus Sicht öffentlicher Bauherren
Bearbeiterin:
Kessie Schkade
Verantwortlicher Hochschullehrer:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Rainer Schach
Betreuer:
Wissenschaftlicher Betreuer: Dipl.-Ing. Ingo Flemming
Betrieblicher Betreuer: Dipl.-Ing. Mirko Seifert (beton & rohrbau, C.-F. Thymian GmbH & Co. KG, NL Halle)
Zeitraum:
01.04.2015 bis 01.07.2015
Kurzfassung:
In dieser Arbeit wird das Instrument des Nebenangebots im VOB-Vergabeverfahren aus Sicht der öffentlichen Bauherren in Deutschland beschrieben und analysiert. Dabei werden das VOB-Vergabeverfahren im Allgemeinen und das Nebenangebot im Besonderen näher erläutert. Der Focus der Diplomarbeit richtet sich auf die Analyse des Umganges öffentlicher Bauherren mit Nebenangeboten. Im Rahmen der Untersuchung wurde eine Datenanalyse von Submissionsergebnissen und Vergabebekanntmachungen neuer und alter Bundesländer durchgeführt. Darüber hinaus wurde eine Befragung öffentlicher Auftraggeber über die Handhabung von Nebenangeboten bei der öffentlichen Bauauftragsvergabe mit Hilfe eines Fragebogens sowie im Rahmen eines Interviews mit einer ausschreibenden Stelle durchgeführt. Die Auswertung und Interpretation der Ergebnisse hat gezeigt, dass sich die Rolle der Nebenangebote extrem verändert hat. Bis 2002 wurde im Unterschwellenbereich, aber auch im EU-weiten Vergabebereich, mit Nebenangeboten äußerst liberal umgegangen, sowohl was die Zulassung von Nebenangeboten als auch die Wertung und Bezuschlagung anging. Durch die Entwicklung in der Rechtsprechung werden nunmehr in EU-weiten Verfahren sowie auch vermehrt in nationalen Verfahren keine Nebenangebote mehr zugelassen bzw. gewertet, wenn der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium vorgesehen ist. Sollte dies Bestand haben und sollten die Vergabestellen auch weiterhin den Aufwand und das Risiko scheuen, einzelfallbezogen zusätzliche Zuschlagskriterien vorzugeben sowie vergaberechtlich angreifbare Wertungsmatrizen zu verwenden, dürften Nebenangebote und ihre Vorteile zumindest im Vergabeverfahren keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.