Zurückgezogene Zertifikate
Auf dieser Seite werden die Einschränkung, die Aussetzung, der Entzug und das Erlöschen von Zertifikaten der Zertifizierungsstelle am Institut für Stadtbauwesen und Straßenbau bekannt gegeben.
Grundlage sind das Recht und die Pflicht der Zertifizierungsstelle, bei Bekanntwerden von gravierenden Nichtkonformitäten mit Zertifizierungsanforderungen Maßnahmen zu ergreifen, die die Gültigkeit von Zertifikaten betreffen. Solche Maßnahmen können u.a. sein:
- Einschränkung des Geltungsbereiches von Zertifikaten (Streichung nichtkonformer Produkte)
- Aussetzung der Zertifizierung bis zur Abstellung der Nichtkonformitäten
- Entzug von Zertifikaten
Nichtkonformitäten mit Zertifizierungsanforderungen können z.B. sein:
- Gravierende Pflichtverletzung des Antragstellers
- wenn Zertifikate oder Zeichen missbräuchlich oder irreführend verwendet werden, z.B. für nicht
erfasste Produkte oder andere Lieferwerke - wenn die Wirksamkeit des WPK-Systems nicht gegeben ist
- wenn wiederholt gravierende Nichtkonformitäten von Produkten bekannt werden
- wenn der Antragsteller die Durchführung der kontinuierlichen Überwachung in der erforderlichen
Häufigkeit nicht gestattet
Ein Zertifikat erlischt, wenn:
- die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist
- das Lieferwerk geschlossen wird oder die Produktion der betroffenen Produkte eingestellt wird
- der Zertifizierungsvertrag beendet wird
- wenn die Zert.-Stelle die Geschäftstätigkeit einstellt oder ihre Akkreditierung verliert
- der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit einstellt
Für folgende Zertifikate wurden aufgrund von Nichtkonformitäten Maßnahmen festgelegt:
Zertifikat Nr. … vom … |
Maßnahme (Zertifikat eingeschränkt / ausgesetzt / erloschen / entzogen) |
Beginn der Maßnahme |
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1535–CPD–10–DLZ vom 22.12.2010 |
Zertifikat zurückgezogen | 12.06.2013 |