03.04.2019
Wählen gehen! Am 09. und 10.04.2019 erfolgt die Zuwahl zum ersten Bereichsrat von Bau und Umwelt
Im Wahljahr 2019 können Sie bereits schon einmal im Bereich Bau und Umwelt an der TUD üben. Am 09. und 10.04.2019 können alle wahlberechtigten akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung des Bereichs Bau und Umwelt die weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Bereichsrats sowie die bzw. den Gleichstellungsbeauftragte/n samt Stellvertreter des Bereichs Bau und Umwelt wählen.
Gewählt werden:
- 3 Mitglieder aus der Gruppe der Akademischen Mitarbeiter
- 3 Mitglieder aus der Gruppe der Studenten
- 2 Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
- 1 Gleichstellungsbeauftragte bzw. Gleichstellungsbeauftragter und 1 Stellvertr. der/des Gleichstellungsbeauftragten des Bereichs Bau und Umwelt
Zu den Kandidaturen aus den eingereichten Wahlvorschlägen.
Bereichsrat Bau und Umwelt?
In der Bereichsordnung vom 14.12.2018 sind die Organe des Bereichs beschrieben, darunter neben Bereichssprecher/-in und Bereichskollegium auch der Bereichsrat, der künftig eine beratende und entscheidende Funktion tragen wird. Dieser wird mit der Wahl am 9. und 10.04.2019 erstmalig vervollständigt.
Zusammensetzung
Der Bereichsrat setzt sich aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Fakultätsräte der fünf Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen, Umweltwissenschaften, Verkehrs-
wissenschaften und Wirtschaftswissenschaften sowie der neu gewählten Mitglieder und der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragte/n zusammen. Sie alle sind stimmberechtigt. Zusätzlich gehören der Bereichssprecher, die weiteren Mitglieder des Bereichskollegiums und die Studiendekaninnen und Studiendekane dem Bereichsrat mit beratender Stimme an, soweit sie nicht schon direkt mit zur Gruppe der stimmberechtigten Mitglieder zählen. Der Bereichsdezernent nimmt als Gast an den Sitzungen des Bereichsrats teil.
Zudem können weitere Gäste auf Einladung der bzw. des Vorsitzenden des Bereichsrats an den Sitzungen, ggf. auch beschränkt auf einzelne Tagesordnungspunkte, beratend teilnehmen.
Themen des Bereichsrats
Der Bereichsrat ist zuständig für:
- Stellungnahme zu Zielvereinbarungen der Universität mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,
- Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplans der Universität,
- Vorschläge an das Bereichskollegium für Zielvereinbarungen des Bereichs mit dem Rektorat,
- Vorschläge an das Bereichskollegium für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen des Bereichs,
- Stellungnahmen über die Verwendung der dem Bereich zugewiesenen Mittel,
- Wahl der Bereichssprecherin bzw. des Bereichssprechers,
- Änderung der Bereichsordnung, welche der Zustimmung der Fakultätsräte der dem Bereich angehörenden Fakultäten sowie der Genehmigung des Rektorats bedarf.
Sitzungen
Mindestens einmal im Jahr beruft der Bereichssprecher den Bereichsrat ein. Der Bereichsrat kann auch auf Antrag von mindestens einem Drittel seiner stimmberechtigten Mitglieder oder aller Mitglieder einer Statusgruppe einberufen werden.
Wie gehe ich wählen?
Am 09. und 10.04.2019 können Sie von 9 bis 16 Uhr Ihre Stimme abgeben.
Struktureinheit |
Gebäude / Raum |
Fakultät Wirtschaftswissenschaften |
Georg-Schumann-Bau C 162 |
Fakultät Bauingenieurwesen |
August-Bebel-Straße 30, 03-001 |
Fakultät Architektur |
BZW, B106 |
Fakultät Verkehrswissenschaften |
POT 158 |
Fakultät Umweltwissenschaften |
|
FR Forstwissenschaften |
Tharandt, Hauptgebäude, Pienner Str. 8, Raum H6 |
FR Geo- u. Hydrowissenschaften |
Hülsse-Bau, 5. Etage, Südflügel, Raum 589 |
Personal Bereich BU |
Hülsse-Bau, 5. Etage, Südflügel, Raum 589 |
Für die Stimmabgabe per Briefwahl ist noch bis zum 04.04.2019 der Antrag auf Abholung schriftlich beim Wahlleiter möglich. Formblätter für den Antrag sind im Wahlbüro erhältlich oder über die Webseiten der TU Dresden unter Universitätswahlen 2019 abrufbar.
Wahlleiter: Kanzler der TU Dresden, Mommsenstr. 11, 01069 Dresden
Wahlbüro: Rektorat, Mommsenstr. 11, 01069 Dresden, Zimmer 315