Klausureinsicht
Entsprechend den geltenden Prüfungsordnungen wird den Studierenden innerhalb eines Jahres, ab dem Datum der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, auf Antrag Einsicht in die schriftliche Prüfungsarbeit ermöglicht.
Entsprechend den geltenden Prüfungsordnungen wird den Studierenden innerhalb eines Jahres, ab dem Datum der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, auf Antrag Einsicht in die schriftliche Prüfungsarbeit ermöglicht.