Apr 03, 2022
Hinweise zur Prüfungseinsicht an der Professur im Sommersemester 2022
Allgemeines
- Beachten und befolgen Sie jederzeit die Regelungen zum Infektionsschutz der TU Dresden und des Freistaats Sachsen.
- Folgende Voraussetzungen müssen Sie zudem erfüllen:
- Sie tragen in Gebäuden, Räumen und bei Abständen unter 1,50 Meter auch am eigenen Sitzplatz eine FFP2-Maske.
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Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App.
Weitere Informationen zur Organisation und zum Ablauf der Prüfungseinsicht können der Informationsseite entnommen werden.
Einschreibung
Die Einschreibung zur Einsicht ist 28.03.2022 bis zum 22.04.2022 in folgendem OPAL-Kurs möglich.
- Bei der Einschreibung und der Einsicht wird unterschieden zwischen der Einsicht in die die Klausuren Grundlagen des Rechnungswesens - Teilklausur Buchführung/Jahresabschluss und alle anderen Klausuren der Professur.
Ablauf der Einsicht
Die Einsicht in die im Sommersemester Wintersemester 2021/22 an der Professur für BWL, insb. Wirtschaftsprüfung und Steuerlehre geschriebenen Klausurarbeiten findet am Montag, den 25.04.2021 in der Zeit von 13:00 - 14:30 Uhr im Raum SCH/A3 (Lage im Campus Navigator) statt.
- Die Einsicht in die Klausuren Jahresabschluss sowie Grundlagen des Rechnungswesens - Teilklausur Buchführung des Wintersemesters 2021/22 findet am 25.04.2022 von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr im Raum SCH/A3 (Lage im Campus Navigator) statt.
- Die Einsicht in alle anderen Klausuren der Professur des Sommersemesters 2021 findet am 25.04.2022 von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr im Raum HÜL/N304 (Lage im Campus Navigator) statt.
- Für eine Einsicht sind 10 Minuten vorgesehen. In jedem Zeitblock können gleichzeitig sechs Studierende Einsicht nehmen. Wir bitten um strikte Einhaltung Ihres Zeitblocks.
Mitzubringen sind:
- Zur Einsicht muss der Studierende einen amtlichen Lichtbildausweis und den Studentenausweis vorlegen. Während der Einsichtnahme sowie vor Beginn und nach Abschluss der Einsichtnahme ist von Studierenden im Gebäude eine Gesichtsmaske (FFP2- oder medizinische Maske) zu tragen, die Mund und Nase vollständig bedeckt. Alltags-/Stoffmasken sind nicht zulässig. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist von Studierenden selbständig mitzubringen. Der Studierende ist jederzeit zur Einhaltung der Abstandsregelung angehalten! Einsicht in Klausuren anderer Studierender als Beauftragter ist nur mittels schriftlicher Vollmacht möglich.
- Eine Einsicht ist nur beim pünktlichem Erscheinen zu Ihrem ausgewählten Termin möglich. Verzichten Sie zum Infektionsschutz bitte auf ein zu frühes Erscheinen. Ein Eintreffen 5 Minuten vor Ihrem Termin reicht vollkommen aus.
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Scannen Sie zur Kontaktnachverfolgung den QR-Code der Corona-Warn-App oder füllen Sie beim Betreten des Einsichtnahmeraums das Kontaktformular aus.
Grundlagen des Rechnungswesens - Teilklausur KLR
Die Einsicht in den Prüfungsteil Grundlagen des Rechnungswesen - Teilklausur Kosten- und Leistungsrechnung wird seperat auf der Homepage der Professur für BWL, insb. Betriebliches Rechnungswesen/Controlling bekannt gegeben und nicht von unserer Professur betreut!