28.09.2020
Hinweise zur Prüfungseinsicht an der Professur im Wintersemester 2020/2021
Allgemeines
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen zum Infektionsschutz der TU Dresden und des Freistaates Sachsen im Umgang mit dem COVID-19-Virus zu informieren und diese stets einzuhalten. Insbesondere möchten wir Sie auf das Maßnahmenkonzept der TU Dresden und die Sicherheitshinweise für den HÜL/S386/H hinweisen. Wir erbitten jederzeit dessen Umsetzung Ihrerseits. Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App.
Beachten Sie das Sicherheits- und Hygienekonzept der Professur für die Einsicht.
Weitere Informationen zur Organisation und zum Ablauf der Prüfungseinsicht können der Informationsseite entnommen werden.
Einschreibung
Die Einschreibung zur Einsicht ist bis zum 11.10.2020 23:59 Uhr in folgendem OPAL-Kurs möglich.
- Bei der Einschreibung und der Einsicht wird unterschieden zwischen der Einsicht in die die Klausuren Grundlagen des Rechnungswesens - Teilklausur Buchführung/Jahresabschluss und alle anderen Klausuren der Professur.
Ablauf der Einsicht
Die Einsicht in die im Sommersemester 2020 an der Professur für BWL, insb. Wirtschaftsprüfung und Steuerlehre geschriebenen Klausurarbeiten findet am Dienstag, den 13.10.2020 in der Zeit von 13:00 - 16:30 Uhr im Raum HÜL/S386/H statt.
- Die Einsicht in die Klausuren Jahresabschluss sowie Grundlagen des Rechnungswesens - Teilklausur Buchführung des Sommersemesters 2020 findet am 13.10.2020 von 13:00 bis 15:30 Uhr im Raum HÜL/S386/H statt.
- Die Einsicht in alle anderen Klausuren der Professur des Sommersemesters 2020 findet am 13.10.2020 von 15:30 bis 16:30 Uhr im Raum HÜL/S386/H statt.
- Für eine Einsicht sind 10 Minuten vorgesehen. In jedem Zeitblock können gleichzeitig sechs Studierende Einsicht nehmen. Wir bitten um strikte Einhaltung Ihres Zeitblocks.
- Eine Einsicht ist nur beim pünktlichem Erscheinen zu Ihrem ausgewählten Termin möglich. Verzichten Sie zum Infektionsschutz bitte auf ein zu frühes Erscheinen. Ein Eintreffen 5 Minuten vor Ihrem Termin reicht vollkommen aus.
Mitzubringen sind:
Zur Einsicht muss der Studierende einen amtlichen Lichtbildausweis und den Studentenausweis vorlegen. Eine Einsicht ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckungen möglich.
- Die Mund-Nasen-Bedeckung ist von Studierenden selbständig mitzubringen.
- Der Studierende ist jederzeit zur Einhaltung der Abstandsregelung angehalten! Einsicht in Klausuren anderer Studierender als Beauftragter ist nur mittels schriftlicher Vollmacht möglich.
Grundlagen des Rechnungswesens - Teilklausur KLR
Die Einsicht in den Prüfungsteil Grundlagen des Rechnungswesen - Teilklausur Kosten- und Leistungsrechnung wird seperat auf der Homepage der Professur für BWL, insb. Betriebliches Rechnungswesen/Controlling bekannt gegeben und nicht von unserer Professur betreut!