07.07.2022
Nachtragsberichterstattung im Wandel: Professur veröffentlicht empirische Analyse in „Die Wirtschaftsprüfung“
Bedeutsames, das sich nach dem Abschlussstichtag ereignet, ist seit Langem und aus guten Gründen Gegenstand obligatorischer Rechnungslegung, selbst wenn Ansatz und Bewertung in Bilanz und GuV nicht betroffen sind. Diese sog. Nachtragsberichterstattung über besondere Vorgänge nach dem Abschlussstichtag (subsequent events) gründet auf vielfältiger, sich in den letzten Jahren ändernder Regulierung und ist zu Beginn der Corona-Pandemie besonders en vogue geraten. Empirische Befunde zur Nachtragsberichterstattungspraxis sind international wie in Deutschland erstaunlich rar gesät.
Vor diesem Hintergrund liefern Felix Schwartze und Prof. Dr. Michael Dobler (Professur für BWL, insb. Wirtschaftsprüfung und Steuerlehre) detailreiche empirische Befunde zur Nachtragsberichterstattung der DAX-160-Unternehmen über einen fünfjährigen Zeitraum. Dieser reicht vom Geschäftsjahr vor der Anwendung der Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz bis zur aufkeimenden Corona-Pandemie. Ausgewertet werden Angaben im Lagebericht und im Anhang zum Abschluss, sowohl auf einzelgesellschaftlicher als auch auf Konzernebene. Übergreifend verdeutlichen die Befunde einen Wandel der Nachtragsberichterstattungspraxis, der sich keineswegs im Wechsel des vorherrschenden Berichtsinstruments und Auswirkungen der frühen Phase der Corona-Pandemie erschöpft. Die Autoren resümieren, es bleibe abzuwarten, „ob sich die im Zuge der Corona-Pandemie erfolgte Sensibilisierung für die Nachtragsberichterstattung nachhaltig in der Berichtspraxis niederschlagen wird“ (S. 685).
Schwartze, Felix & Dobler, Michael. (2022). Nachtragsberichterstattung im Wandel – Eine empirische Analyse. Die Wirtschaftsprüfung, 75(12), 678–685.
Zum Abstract des in der Zeitschrift Die Wirtschaftsprüfung (WPg) veröffentlichten Beitrags gelangen Sie hier.