28.09.2022
Nachtragsberichtspraxis in der aufkeimenden Coronapandemie – Professur veröffentlicht empirische Befunde
Die Berichterstattung über Vorgänge besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag hat in der aufkeimenden Coronapandemie besondere Brisanz in der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung entfaltet. In der Festschrift zu Ehren des 70. Geburtstages des BDO-Vorstandsvorsitzenden Dr. Holger Otte widmen Prof. Dr. Michael Dobler und Felix Schwartze ihren Beitrag der Nachtragsberichterstattung gemäß § 285 Nr. 33 HGB zu Beginn der Coronapandemie.
Der Beitrag liefert detaillierte empirische Befunde zu den Anhangangaben der DAX- und MDAX-Unternehmen in den HGB-Jahresabschlüssen des Geschäftsjahrs 2019 (bzw. 2019/20). Dabei legt er besonderes Augenmerk auf pandemiebedingte Vorgänge. Diese entpuppen sich der Art nach als am häufigsten genannte Vorgänge und gehen relative oft mit – wenngleich vagen – Anhaben zu finanziellen Auswirkungen einher. Das übergreifende Fazit wirkt gleichwohl ernüchternd:
„Realisten werden von der handelsrechtlichen Nachtragsberichterstattung gemäß § 285 Nr. 33 HGB ohnehin nicht zu viel erwarten. Übergreifende Schocks – wie im Zug der Coronapandemie oder der russischen Invasion der Ukraine – können zwar als Katalysator für ausgeweitete Berichterstattung dienen. Die tatsächliche Aussagekraft der Nachtragsberichterstattung wird aber auch künftig von Anreizen der Rechnungslegenden sowie dem Wirken von Abschlussprüfern und Enforcement-Institutionen abhängen.“ (Dobler & Schwartze, 2022, S. 597 f.)
Dobler, M., & Schwartze, F. (2022). Die handelsrechtliche Nachtragsberichterstattung in der aufkeimenden Coronapandemie. In Freiberg, J., Otte, N., & Yadav, K. (Hrsg.), Wirtschaftsprüfung im Wandel: Festschrift zum 70. Geburtstag von Dr. Holger Otte (S. 589–600), Schäffer-Poeschel. 978-3-7910-5532-9