07.09.2018
Veröffentlichung des Lehrstuhls zeigt: Deutsche und österreichische Kernversicherer schieben Erstanwendung von IFRS 9 auf
Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 stellt Unternehmen und Analysten aktuell vor gehörige Herausforderungen. IFRS 4.20, dessen Anwendungsbereich auf EU-Ebene interessanterweise ausgeweitet ist, ermöglicht es Versicherern, die Erstanwendung von IFRS 9 (Financial Instruments) bis 2021 aufzuschieben. Professor Dobler beleuchtet in einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung (IRZ 9/2018, S. 381-384) diese branchenspezifische Option und ihre avisierte Anwendung in praxi. Die Option erweist sich regulatorisch (mindestens) als pragmatisch, bilanzanalytisch als kritisch. Wenig überraschend avisieren deutsche und österreichische Kernversicherer, vom Aufschub Gebrauch zu machen. Zum Abstract des Beitrags „Deferral approach nach IFRS 4: Aufgeschobene Erstanwendung von IFRS 9 in der Versicherungswirtschaft“ gelangen Sie hier.