Anforderungen an Habilitationsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Habilitationsordnung
Habilitationsordnung vom 15.04.2019
Hinweise zur Habilitation an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
- Die Habilitand:innen der Fakultät sind aufgefordert, ca. ein Jahr nach Abschluss ihrer Promotionen im Professorium einen Vortrag zum Stand ihres Habilitationsvorhabens zu halten. Das Professorium legt zu diesem ersten Termin zudem aus dem Kreis der Professor:innen der Fakultät drei Mentor:innen (in Ausnahmefällen auch vier) fest. Eine zweite Vorstellung vor dem Professorium ist nach der Hälfte der Habilitationszeit vorgesehen.
- §11 der Habilitationsordnung vom 15.04.2019 verlangt eine hochschuldidaktische Weiterbildung, die frühzeitig in die Habilitationsphase eingeplant werden sollte. Das Zentrum für Weiterbildung der TUD bietet hierfür ein breites Angebot zur Professionalisierung der eigenen Lehre. Der Nachweis über die Teilnahme an hochschuldidaktischen Weiterbildungsmaßnahmen kann weiterhin auch über andere Wege erbracht werden (z.B. Angebote der Fakultät bzw. externer Anbieter)
Hinweise zur Habilitation an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Fachgruppenspezifische Anforderungen an das Habilitationsverfahren
Die Fachgruppen BWL, VWL, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik haben jeweils eigene Anforderungen an das Habilitationsvorhaben, insbesondere beim Verfassen einer kumulativen Habilitation, formuliert, die Sie im Intranet einsehen können.