Zulassung zur Promotion
Inhaltsverzeichnis
Regelungen der Promotionsordnung für die Zulassung zur Promotion
Die Anforderungen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften an die Bewerber:innen für die Zulassung zur Promotion sind in § 6 der Promotionsordnung vom 09.08.2018 formuliert. Darüber hinaus benötigen Sie nach § 8 Abs. 5 eine Hochschullehrerin, einen Hochschullehrer oder einen TUD-Young Investigator der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, die/der sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen.