Kursleiter:innen-Vertrag
Jede:r Kursleiter:in muss am Semesteranfang einen Unterrichtsauftrag mit dem DHSZ abschließen.
Ansprechpartner: die/der entsprechende/r Sportartverantwortliche/r
Nutze die Sprechzeiten oder vereinbare einen Termin.
Voraussetzungen für den Unterrichtsauftrag sind:
die Absprache zwischen der/dem Sportartverantwortlichen und der/m Kursleiter:in über den Einsatzumfang (Tag, Zeit, Ort), die Einsatzart (Lern-, Spiel- oder Betreuungsgruppe)
- ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis
- Qualifikationsnachweise (Lizenzen etc.) werden bei der Honorierung berücksichtigt.
Für den Abschluss des Vertrages ist die/der Kursleiter:in selbst verantwortlich!
Die Frist des Abschlusses ist unbedingt einzuhalten. Rückdatierungen sind danach nicht mehr möglich.
Honorarabrechnung
Die Abrechnung muss zusammen mit der Belehrungs- und Anwesenheitsliste bei der/dem Sportartverantwortlichen abgegeben werden. Sie kann frühestens nach der letzten Kursstunde und muss spätestens am Semesterende eingereicht sein. Abgerechnet werden nur geleistete Stunden. Entfallene Stunden können i.d.R. und nach Absprache mit dem Sportartverantwortlichen nachgeholt bzw. abgerechnet werden.
Wichtig beim Ausfüllen der Honorarabrechnung ist, dass jedes Feld ausgefüllt ist. Es dürfen keine Ergänzungsstriche o.ä. verwandt werden. Unvollständig ausgefüllte Honorarabrechnungen können nicht bearbeitet werden. Die Honorarabrechnung muss zum Ausfüllen heruntergeladen und mit einer aktuellen Version von Adobe Reader bearbeitet werden. Bitte möglichst nicht im Browser ausfüllen, das führt zu Fehlberechnungen im Formular.