Unsere AGB
Inhaltsverzeichnis
- Zielsetzung
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Teilnahmeberechtigung (Statusgruppen)
- § 3 Allgemeine Teilnahmebestimmungen
- § 4 Buchung von Kursangeboten, Teilnahmeticket
- § 5 Kursgebühr, Zahlungsbedingungen
- § 6 Kündigung durch Teilnehmende, Umbuchung
- § 7 Kündigung durch das DHSZ
- § 8 Kontrolle, Betrugsversuch
- § 9 Erstattungen
- § 10 Versicherungsschutz
- § 11 Unfall- und/oder Schadensmeldung
- § 12 Haftung
- § 13 Belehrungen
- § 14 Datenschutz
- § 15 Änderungen der AGB
- § 16 Salvatorische Klausel
- § 17 Anwendbares Recht
- § 18 Kontakt
- Sonderregelungen „Sport-to-go“
Zielsetzung
Das Profil und die Attraktivität eines Hochschulstandortes hängen im Wesentlichen von den Leistungen seiner Hochschulen ab. Mitbestimmend ist auch das Sportangebot. Das Dresdner Hochschulsportzentrum (DHSZ) sieht seine Aufgabe u.a. darin, durch ein vielseitiges, attraktives und kostengünstiges Angebot möglichst viele Studierende und Mitarbeitende der Technischen Universität Dresden für eine regelmäßige sportliche Betätigung zu gewinnen und deren Wohlbefinden zu fördern.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das gesamte Sportangebot des Dresdner Hochschulsportzentrums (DHSZ), unabhängig davon, ob dieses in Verantwortung des DHSZ durchgeführt oder von ihm vermittelt wird.
- Für Sportangebote anderer Veranstalter gelten zusätzlich deren vertragliche Bedingungen, soweit diese nicht im Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.
- Mit der Anmeldung zu einem Sportangebot akzeptiert der:die Teilnehmende die vorliegenden AGB und versichert, über eine ausreichende Sporttauglichkeit zu verfügen.
§ 2 Teilnahmeberechtigung (Statusgruppen)
- Das Hochschulsportangebot richtet sich vorrangig an Studierende, Beschäftigte und Auszubildende der dem DHSZ angeschlossenen Dresdner Hochschulen sowie von Dresden Concept (sogenannte Hochschulangehörige).
- Minderjährige Teilnehmende müssen die Einwilligung der:s gesetzlichen Vertreter:in und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. einen sonstigen Nachweis über die Hochschulzugehörigkeit beim DHSZ vorlegen.
- Teilnehmende müssen den Sportkurs buchen und den Kostenbeitrag je Buchungszeitraum rechtzeitig zahlen, um teilnehmen zu dürfen. Bei Kapazitätsbegrenzung erhalten Studierende das Vorrecht zur Teilnahme.
- Soweit freie Kapazitäten bestehen, können Familienmitglieder der Hochschulangehörigen sowie Externe das Angebot des DHSZ in Anspruch nehmen. Sie müssen volljährig sein, eine Onlinebuchung muss möglich sein und der entsprechende Kostenbeitrag muss rechtzeitig gezahlt worden sein.
- Der im Anmeldeformular angegebene Status (Zugehörigkeit zur TUD bzw. den angeschlossenen Hochschulen) ist nachzuweisen. Der nachgewiesene Status begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Sportangebot.
- Teilnahme an Sportreisen setzt die Volljährigkeit voraus.
§ 3 Allgemeine Teilnahmebestimmungen
- Die Leistungen des DHSZ sind auf der Homepage des DHSZ (https://tu-dresden.de/dhsz) einzusehen. Über diese sind sämtliche Kurse und sonstige Angebote online buchbar. Nähere Auskünfte können in der Sprechstunde des DHSZ, über Telefon und/oder E-Mail abgefragt werden.
- Alle Angebote des DHSZ sind anmelde- und kostenpflichtig. Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt. Die Höhe des Entgeltes wird durch die Zugehörigkeit zur jeweiligen Statusgruppe bestimmt.
§ 4 Buchung von Kursangeboten, Teilnahmeticket
- Jede:jeder Teilnehmende ist verpflichtet, einen Nachweis für die Teilnahmeberechtigung und Zuordnung zu einer bestimmten Statusgruppe, die bei der Buchung des Sportangebotes angegeben wurde, zu erbringen. Wird ein Nachweis nicht erbracht, wird nachträglich die Eingruppierung in die Statusgruppe „Gäste/Externe“ vorgenommen. Der Differenzbetrag ist nachzuzahlen. Der nachträgliche Nachweis zur Zugehörigkeit zu einer anderen Gruppe mit niedrigerem Entgelt führt nicht zur Erstattung des Differenzbetrages.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Homepage des DHSZ. Die erforderlichen personenbezogenen Daten sind bei der Anmeldung einzugeben. Mit dem Absenden der Anmeldung wird ein Angebot zum Vertragsschluss abgegeben. Gleichzeitig werden durch das Absenden der Anmeldung die AGB akzeptiert und die Allgemeine sowie die sportartspezifische Belehrung zur Kenntnis genommen.
- Soweit der gewünschte Kurs noch buchbar ist (gekennzeichnet durch den Button „buchen“), wird unmittelbar nach der Buchung eine Buchungsbestätigung als Selbstausdruck angezeigt und zusätzlich als E-Mail verschickt.
- Durch die Buchungsbestätigung nimmt das DHSZ das Angebot zum Vertragsabschluss unter der Bedingung der fristgerechten Zahlung des Kursentgeltes an.
- Die Buchungsbestätigung enthält
a) einen Link zum Teilnahmeticket
b) zu den Überweisungsdaten des Kostenbeitrages sowie
c) besondere Hinweise zu dem gebuchten Kurs (Kursstart, Ort etc.). - Nach fristgerechtem Zahlungseingang (Eintritt der Bedingung) erhält der:die Teilnehmende eine Bestätigung per E-Mail.
- Das Teilnahmeticket ist als Nachweis zur Kurszugehörigkeit zu jedem Kurstermin mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist personen- und kursgebunden sowie nicht übertragbar. Es gilt nur im Zusammenhang mit dem Studierendenausweis (bei Studierenden) bzw. mit einem Lichtbildausweis (bei Nicht-Studierenden). Der Barcode auf den Teilnahmetickets dient als Zugangsberechtigung in den Sportstätten (bspw. in der Sporthalle Nöthnitzer Straße). Im Falle des zutreffenden Versicherungsschutzes (§ 10) dient es darüber hinaus als Nachweis für den Versicherungsschutz.
§ 5 Kursgebühr, Zahlungsbedingungen
- Die Teilnahme an den Sportangeboten des DHSZ ist grundsätzlich kostenbeitragspflichtig. Die Kursgebühren werden kostendeckend auf Grundlage des Kurses, der Gruppengröße, der Veranstaltungsdauer, des Personal- und Materialaufwandes etc. kalkuliert. Die Kursgebühren sind grundsätzlich mit der Anmeldung fällig. Bei rechtzeitiger Überweisung gilt der:die Teilnehmende als verbindlich eingeschrieben.
- Die Höhe der Kursgebühr richtet sich nach der Zugehörigkeit zur jeweiligen Statusgruppe.
- Unabhängig vom Zeitpunkt der Online-Buchung bleibt der Beitrag das ganze Semester über gleich. Dies gilt selbst dann, wenn die Buchung erst kurz vor Kursende erfolgt.
- Die Bezahlung erfolgt durch aktive Überweisung. Die Überweisung sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Bei der Umbuchung in eine höhere Beitragskategorie ist der Differenzbetrag zwischen dem bereits gezahlten und dem neuen (höheren) Kostenbeitrag sofort nach Erhalt der (Um-)Buchungsbestätigung zu zahlen.
- In Einzelfällen ist das DHSZ berechtigt, die ausgewiesenen Kursgebühren zu korrigieren, soweit diese fehlerhaft erfasst wurden.
§ 6 Kündigung durch Teilnehmende, Umbuchung
- Teilnehmende sind berechtigt, gebuchte Kurse ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens 48 Stunden vor Kursbeginn im DHSZ vorliegen. Bei Kompaktkursen muss die Kündigung spätestens eine Woche vor Kursbeginn im DHSZ vorliegen.
- Bei einer Kündigung aufgrund von Krankheit oder Verletzungen, die eine Sportuntauglichkeit nach sich ziehen, ist ein entsprechender Nachweis (bspw. Sportbefreiung, Attest) vorzulegen.
- Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen, und zwar entweder über den Link in der per E-Mail erhaltenen Buchungsbestätigung (§ 4 Abs. 2 Satz 2), per E-Mail an die:den Sportartverantwortlichen oder an dhsz@tu-dresden.de oder per Post an Technische Universität Dresden, Dresdner Hochschulsportzentrum, Helmholzstraße 10, 01069 Dresden.
- Eine Umbuchung, d. h. der Wechsel von einem bereits gebuchten zu einem anderen Kurs, stellt die Kündigung des bisherigen Kurses und zugleich ein Angebot zum Abschluss eines neuen Vertragsverhältnisses dar. Das DHSZ ist nicht verpflichtet, das neue Angebot anzunehmen. Sollte die Kapazität des gewünschten Kurses gegeben sein, wird eine Buchungsbestätigung zur Teilnahme an dem umgebuchten Kurs per E-Mail verschickt.
§ 7 Kündigung durch das DHSZ
- Das DHSZ ist zur Kündigung berechtigt, wenn
a) der Kostenbeitrag nicht oder nicht fristgerecht (§ 5 Abs. 4) gezahlt wird,
b) der:die Teilnehmende bei zwei aufeinander folgenden Kursterminen unentschuldigt fehlt,
c) bei Betrugsversuch gemäß § 8,
d) bei fehlender Nachweiserbringung der Zugehörigkeit zur angegebenen Statusgruppe (oder nur Entgelterhöhung) und/oder
e) bei Störungen im Vertragsverhältnis, bspw. bei Missachtung von Hinweisen der:des Kursleiter:in etc. - Gibt es für einen ausgeschriebenen Kurs zu wenige Anmeldungen, behält sich das DHSZ vor, diesen Kurs insgesamt aus dem Programm zu nehmen. In diesem Fall haben Teilnehmende das Recht, umzubuchen oder alternativ die Rückerstattung des von ihnen geleisteten Kostenbeitrags zu verlangen (Rückerstattungsformular siehe § 9 Abs. 5).
- Soweit die Durchführung des Kurses aufgrund behördlicher bzw. gesetzlicher Anordnung nicht möglich ist, wird das DHSZ von seiner Leistungspflicht befreit. Schadensersatzansprüche stehen dem:der Teilnehmenden diesem Fall nicht zu. Das DHSZ behält sich in diesen Fall jedoch vor, angebotene und gebuchte Präsenzkurse als Onlinekurse durchzuführen oder fortzusetzen. Das DHSZ wird dem:der Teilnehmenden über eine Änderung des Präsenzkurses in einen Onlinekurs unverzüglich informieren. Der:die Teilnehmende ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach der Unterrichtung zu kündigen. Mit erstmaliger Teilnahme an dem Onlinekurs verliert der:die Teilnehmende sein:ihr Kündigungsrecht.
§ 8 Kontrolle, Betrugsversuch
- Alle Kursleiter:innen, ausgewiesene Kontrolleur:innen und Beschäftigte des DHSZ sind berechtigt, das Teilnahmeticket mit einem Studierendenausweis/Lichtbildnachweis und den Nachweis der Zahlung des Kostenbeitrags (E-Mail) einzusehen. Nach Aufforderung sind die vorgenannten Dokumente zur Kontrolle vorzulegen.
- Zur Kündigung des Vertragsverhältnisses und zum Ausschluss vom Hochschulsport ist das DHSZ in folgenden Fällen berechtigt:
a) missbräuchliche Nutzung des personengebundenen Teilnahmetickets
b) Teilnahme am Sport des DHSZ ohne Bezahlung
c) unberechtigte Nutzung eines fremden Passwortes bei der Einschreibung
d) bewusste Manipulation der Einschreibung
e) ein Zuwiderhandeln der Anweisung von Sportartverantwortlichen, Kursleiter:innen, Kontrolleur:innen oder Personal in den Sportstätten
f) Nichteinhaltung der Sportstättenordnung, der allgemeinen Belehrung für Teilnehmer im Hochschulsport oder der sportartspezifischen Teilnahmeregeln oder
g) Verdacht eines Verstoßes gegen geltendes Recht, insbesondere Diebstahl, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung gegenüber anderen Teilnehmenden, Leitungs- und/oder Organisationspersonen.
§ 9 Erstattungen
- Teilnehmende können einen Antrag auf Erstattung der Kursgebühr unter Verwendung des entsprechenden Formulars stellen. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfalles. Vorrangig ist eine Umbuchung zu prüfen.
- Für die Prüfung des Erstattungsverlangens fällt grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR an. Diese wird von Erstattungsbeträgen abgezogen und einbehalten. Entsprechend des Kündigungszeitpunktes kann eine lediglich anteilige Erstattung möglich sein.
- In folgenden Fällen kann grundsätzlich keine Rückerstattung des Kostenbeitrags verlangt werden:
a) Kündigung des:der Teilnehmenden, die dem DHSZ nach Kursbeginn zugeht, außer im Falle von Krankheit oder Unfall,
b) Kündigung durch das DHSZ wegen nicht oder nicht fristgerechter Zahlung
c) Kündigung durch das DHSZ aufgrund zweimaligen unentschuldigten Fehlens oder
d) Kündigung durch das DHSZ wegen Betrugsversuch, Kursausschluss. - In folgenden Fällen kann grundsätzlich die Rückerstattung des Kostenbeitrags nach Maßgabe von § 9 Abs. 5 und 6 verlangt werden:
a) Stornierung des Kurses durch das DHSZ, z. B. wegen zu geringer Anmeldezahlen
b) Kündigung durch den:die Teilnehmende:n, welche dem DHSZ spätestens 48h vor Kursbeginn zugeht – bei normalen, wöchentlich stattfindenden Kursen,
c) Kündigung des:der Teilnehmenden wegen Krankheit und /oder wegen eines Unfalls, wenn dieses Ereignis in der ersten Hälfte der Kurstermine eintritt und wenn ein Nachweis dazu vorgelegt werden kann (ärztliches Attest, Krankenhausaufenthaltsbestätigung, etc.) und der Antrag auf Kostenrückerstattung gemäß § 9 Abs. 5 vor Ablauf der Hälfte des Kurszeitraumes beim DHSZ eingeht. Im Falle einer form- und fristgerechten Kündigung wird der Kostenbeitrag anteilig, entsprechend der nicht mehr wahrnehmbaren Kurstermine, erstattet,
d) Wegfall der Leistungspflicht des DHSZ, soweit der Kurs nicht als Onlinekurs durchgeführt oder fortgesetzt wird. Es erfolgt lediglich eine anteilige Rückerstattung entsprechend der Kursdauer, wenn der Kurs nach Kursbeginn eingestellt wird bzw. der:die Teilnehmende nach Kursbeginn den Vertrag wegen Wechsel von einem Präsenzkurs auf einen Onlinekurs kündigt. - Für einen Antrag auf Kostenrückerstattung ist das Formblatt Rückerstattung des Kostenbeitrags für Sport zu verwenden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt, innerhalb von 2 Monaten nach Stornierung oder Kündigung eingereicht werden und kann per E-Mail an dhsz@tu-dresden.de gestellt, im DHSZ abgegeben oder an die unter § 18 genannte Postadresse versandt werden. Hinweis: Das Formular kann digital signiert werden (im Acrobat Reader öffnen). Dem Antrag ist ein entsprechender Nachweis über die Zahlung der Kursgebühr bzw. zusätzliche Belege wie ein Attest oder ähnliches beizufügen.
- Im Falle einer Umbuchung von einer höheren in eine niedrigere Beitragskategorie kommt der neue Vertrag mit der Maßgabe zustande, dass für den neuen Kurs der höhere Kostenbeitrag geschuldet wird. Es erfolgt mithin keine Erstattung.
§ 10 Versicherungsschutz
- Studierende sind bei einem Sportunfall unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich gegen Unfall versichert. Diese Voraussetzungen sind erfüllt,
a) wenn die Studierenden ordentlich immatrikuliert sind und die Veranstaltung im organisatorischen Verantwortungsbereich der TU Dresden durchgeführt wird,
b) das Sporttreiben im Rahmen eines durch das DHSZ ausgeschriebenen und
c) durchgeführten Sportangebots erfolgt und der Nachweis einer gültigen Kursbuchung für das laufende Semester erbracht werden kann. - Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz schließt Wegeunfälle ein – entsprechend den dafür geltenden Bestimmungen (Unfallkasse Sachsen).
- Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt auch für Fortbildungen, Lehrgänge, Wettkämpfe u. ä., die vom DHSZ veranstaltet werden bzw. zu denen eine Entsendung durch das DHSZ erfolgt.
- Für Beschäftigte kann ein Sportunfall als Arbeitsunfall angesehen werden und ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Sachsen bestehen, wenn die Kriterien einer sportlichen Betätigung im Rahmen eines Betriebssports erfüllt werden. Diese sind erfüllt, wenn die sportliche Betätigung
a) Ausgleich zur berufsbezogenen körperlichen und geistigen Belastung bietet,
b) breitensportlich orientiert ist (keine reine Teilnahme am Wettkampfbetrieb) und
c) auf Beschäftigte beschränkt und betriebsbezogen ist.
Die Prüfung des Vorliegens erfolgt nur durch die Unfallkasse Sachsen auf den jeweiligen Einzelfall beschränkt. - Nicht versichert sind:
a) Veranstaltungen, bei denen das DHSZ Sportstätten zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung stellt, aber diese nicht selbst organisiert oder durchführt,
b) am DHSZ angeschlossene Dresdner Hochschulen und Dresden Concept beschäftigte Beamte; für sie gelten Sportunfälle im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfälle,
c) alle externen Teilnehmenden sowie
d) Kurse außerhalb der vorgesehenen Sportstätte/des vorgesehenen Kursortes. - Den Teilnehmenden wird der Abschluss einer privaten Unfall- sowie Haftpflichtversicherung empfohlen.
- Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die durch Unterrichtsauftrag gebundenen Kursleiter:innen ist für ihre Tätigkeit durch das DHSZ geregelt.
§ 11 Unfall- und/oder Schadensmeldung
- Ein Sportunfall bzw. ein Unfall im Zusammenhang mit dem Weg zur oder von der Sportveranstaltung ist unverzüglich der:dem Kursleiter:in, der:dem Sportartverantwortlichen oder der Verwaltung des DHSZ, Chemnitzer Straße 48a, Tel. 463 33778 sowie der immatrikulierenden Hochschule zu melden.
- Unabhängig von der unverzüglichen Meldung ist der Unfall schriftlich anzuzeigen. Studierende der unter § 2 Abs. 1 genannten Hochschulen füllen hierzu das passende Formblatt Unfallanzeige für Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studierende aus; Beschäftigte füllen das vorgesehene Formblatt Unfallanzeige aus. Unfallanzeigen können auch zur Erstinformation per E-Mail an die Verwaltung des DHSZ (dhsz@tu-dresden.de) übermittelt werden, müssen aber im Original nachgereicht werden.
§ 12 Haftung
- Die Teilnahme am Sportangebot des DHSZ ist freiwillig und erfolgt in Eigenverantwortung.
- Das DHSZ haftet unbeschränkt für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen und auch vertrauen dürfen (Kardinalspflichten), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
Gleiches gilt für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. - Eine weitergehende Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz durch das DHSZ, die Technische Universität Dresden, den Freistaates Sachsen, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.
- Bei Schäden aus Veranstaltungen Dritter haftet das DHSZ nicht. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen von Vereinen und Gruppen, die lediglich die Räumlichkeiten des DHSZ angemietet haben.
- Die Teilnehmenden haften für alle vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Schäden, die dem DHSZ entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Teilnehmenden nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für entliehene Sportmaterialien haften die Teilnehmenden in vollem Umfang des Neubeschaffungswertes. Den Teilnehmenden wird der Abschluss einer privaten Unfall- sowie Haftpflichtversicherung empfohlen, um gegenüber eventuellen Haftungsansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abgesichert zu sein.
- Für Schäden an eingebrachten Sachen sowie bei Entwendungen von privaten Gegenständen in den vom DHSZ genutzten Sportstätten wird seitens des DHSZ keine Haftung übernommen. Die Teilnehmenden werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen.
- Teilnehmende, die nicht Mitglied einer unter § 2 Abs. 1 genannten Hochschule sind, sind nicht versichert. Mit Ihrer Teilnahme verzichten Sie auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Freistaat Sachsen, gegen unter § 2 Abs. 1 genannte Hochschulen und gegen die im Zusammenhang mit der Sportausübung beauftragten Personen. Der Verzicht gilt nicht bei Vorliegen von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.
§ 13 Belehrungen
- Die allgemeine Belehrung für Hochschulsportteilnehmende sowie die sportartspezifischen Belehrungen sind auf der DHSZ-Homepage (unter Infos/Belehrungen) veröffentlicht. Mit der Buchung nehmen Sie diese zur Kenntnis und verpflichten sich, diese zu befolgen.
- Die Hygieneregelungen der einzelnen Sportstätten sowie deren spezielle Ordnungen sind einzuhalten.
§ 14 Datenschutz
- Alle personenbezogenen Daten, welche durch das DHSZ verarbeitet werden, unterliegen den Regeln des Datenschutzes. Die Online-Buchung des DHSZ basiert auf den Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie ergänzend des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG).
- Wer sich für eine Teilnahme am Sport des DHSZ entscheidet, muss sich mit seinen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Status, Matrikelnummer bei Studierenden, E-Mail-Adresse, Geb.-datum, Geschlecht, opt. Telefonnummer) online einschreiben. Alle in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und damit ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung am DHSZ verarbeitet. Mit der Buchung eines Kurses über unser Buchungssystem willigen Sie zudem gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in eine entsprechende Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an dhsz@tu-dresden.de oder informationssicherheit@tu-dresden.de widerrufen, Art. 7 DSGVO.
- Wir sichern Ihnen zu, dass wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen haben, diese Bestimmungen wirksam einzuhalten. Die Einhaltung dieses Gesetzes unterliegt der Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden.
- Das DHSZ wird mittels gesicherter Datenübertragung (nicht online) von der Hauptkasse des Freistaates Sachsen über die Einzahlung und Buchung der Kostenbeiträge informiert. Es erfolgt im Übrigen keine Datenübermittlung an Dritte, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
- Das DHSZ nutzt seine Sportkurse gelegentlich dazu, Fotos von Teilnehmenden während des Sports zu machen, um diese bei entsprechendem Anlass auf der Homepage, auf Instagram, im Newsletter und auf Printprodukten zur Bewerbung des Sportprogrammes zu veröffentlichen. Mit der Buchung eines Sportkurses über das Buchungssystem willigen Sie in die Anfertigung und Veröffentlichung solcher Fotos ein. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit per E-Mail an dhsz@tu-dresden.de widerrufen werden.
- Bei weiterführenden Fragen hinsichtlich des Datenschutzes richten Sie sich an Karola Hartmann bzw. den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden.
§ 15 Änderungen der AGB
Das DHSZ behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Falle der Änderung weist das DHSZ hierauf hin.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Regelungen der AGB unberührt.
§ 17 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 18 Kontakt
Für Fragen in Bezug mit dem Sportangebot, der Buchung etc. stehen Ihnen die Ansprechpartner des DHSZ zur Verfügung.
Dresdner Hochschulsportzentrum – DHSZ
Besuchsadresse:
Falkenbrunnen (FAL), Chemnitzer Str. 48a, 01187 Dresden
Sprechzeiten vor Ort: Dienstag 13.30 - 14.30 Uhr
Telefonnummer: +49 (0) 351 463 – 33778
E-Mail: dhsz@tu-dresden.de
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Dresdner Hochschulsportzentrum
Helmholzstraße 10
01069 Dresden
Sonderregelungen „Sport-to-go“
- Buchung: Das jeweilige Modul kann durch Kontaktaufnahme mit dem benannten Ansprechpartner des jeweiligen Moduls unter Absprache gebucht werden.
- Modulgebühr und Zusatzkosten: Die Kosten sind entsprechend des gebuchten Moduls per Überweisung entsprechend den Bestimmungen in der Buchungsmail zu entrichten.
Zusätzlich können Kautions- und Reservierungskosten entstehen. - Kündigung: Module, die einer Betreuung bedürfen, können nur bis spätestens 14 Tage vorher gekündigt werden. Bei späteren Absagen sind die Kosten dennoch zu tragen.