Postdocs
Ihre Vorteile im Überblick
- Teilnahme am Qualifizierungsprogramm
- Individuelle Beratung, Coachings und Unterstützung
- Antragsberechtigung für unsere Förderprogramme (nur für Postdocs der TU Dresden mit Vollmitgliedschaft)
Voraussetzungen
Um Mitglied als Postdoc im gemeinsamen Postdoc Center des Helmholtz-Zentrums Dresden-Rossendorf und der TU Dresden unter dem Dach der Graduiertenakademie zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Promotion liegt nicht länger als 12 Jahre zurück
- Es wird einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgegangen und es besteht ein Arbeitsverhältnis oder Forschungsstipendium an einer der folgenden Einrichtungen:
- Technische Universität Dresden
- Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden bzw. einer medizinischen Einrichtungen nach § 100 SächsHSFG – in diesem Fall wird ein Nachweis von mitgliedschaftlichen Rechten an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden benötigt
- Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) - nur im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit dem HZDR
Für Nachwuchswissenschaftler:innen der TU Dresden oder des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden bzw. einer medizinischen Einrichtungen nach § 100 SächsHSFG wird zwischen zwei Mitgliedschaftskategorien unterschieden:
- Vollmitgliedschaft – kann für bis zu 6 Jahre nach der Promotion gewährt werden und berechtigt zur Nutzung aller Angebote der Graduiertenakademie
- Assoziierte Mitgliedschaft – kann zwischen 6 und 12 Jahren nach der Promotion gewährt werden und berechtigt zur Nutzung aller Angebote der Graduiertenakademie mit Ausnahme der Bewerbung auf Fördermittel der Graduiertenakademie
Mitgliedschaft für Postdocs am HZDR
Postdocs in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit dem HZDR wird eine Mitgliedschaft für bis zu 12 Jahre nach der Promotion gewährt. Sie berechtigt zur Nutzung aller Angebote der Graduiertenakademie und des Postdoc Centers mit Ausnahme der Bewerbung auf Fördermittel der Graduiertenakademie.
Kostenpflichtige Netzwerkmitgliedschaft | DRESDEN concept
Postdoktorand:innen anderer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen können wir derzeit leider keine kostenfreie Mitgliedschaft anbieten. Sollten Sie Interesse an einer bezahlten Mitgliedschaft haben, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.
Die Netzwerkmitgliedschaft berechtigt zur Nutzung aller Angebote der Graduiertenakademie und des Postdoc Centers mit Ausnahme der Bewerbung auf Fördermittel der Graduiertenakademie.
Antragsstellung
Um den Antrag zu stellen, loggen Sie sich bitte bei Promovendus ein und füllen sie den Online-Mitgliedschaftsantrag für die Graduiertenakademie aus, den Sie auf der Startseite nach Login finden. Für den Login ist ein ZIH-Nutzerkonto erforderlich. Sollten Sie noch keines besitzen, können Sie hier ein ZIH-Gastlogin beantragen. Als Kontaktperson ist in der Regel Ihr:e Vorgesetzte:r an der TU Dresden anzugeben. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an .
Während des Antrags werden Sie aufgefordert, folgende für die Mitgliedschaft erforderlichen Dokumente innerhalb von Promovendus hochzuladen:
- Kopie Ihrer Promotionsurkunde (oder eine vorläufige Bestätigung Ihrer Fakultät zur erfolgreich bestandenen Disputation)
- Nur bei Beschäftigten des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden bzw. einer medizinischen Einrichtungen nach § 100 SächsHSFG: Nachweis der mitgliedschaftsrechtlichen Stellung an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden gemäß §49 SächsHSFG
Am Ende des Online-Antrags in Promovendus wird ein Antragsdokument erstellt, welches Sie ausdrucken und unterschreiben müssen und dann bitte elektronisch als Scan an senden.
FAQs
Ja, die Mitgliedschaft als Postdoc kann auch während Ihrer Postdoc-Phase beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihre abgeschlossene Promotion nicht länger 12 Jahre zurückliegen darf (Details sind in "Voraussetzungen" erläutert).
Eine Fristverlängerung zur Beantragung der Mitgliedschaft als Postdoc kann gewährt werden für nachgewiesene Zeiten für die Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt entsprechend), bei Vorliegen einer Behinderung (§ 2 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung oder der Pflege naher Angehöriger (Kinder, Eltern, Großeltern, Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner). Diese Zeiten müssen in den Abschnitt nach der Promotion fallen und ein entsprechender Nachweis ist dem Antrag auf Mitgliedschaft als Postdoc beizufügen.
Ja. Als Nachweis akzeptieren wie auch eine Bescheinigungen Ihrer Fakultät, dass Sie die Disputation erfolgreich bestanden haben. Die endgültige Promotionsurkunde kann nachgereicht werden.
Ja. Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einer wissenschaftlichen Tätigkeit an der TU Dresden oder dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden bzw. einer medizinischen Einrichtungen nach § 100 SächsHSFG mit Mitgliedschaftsrechten an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden nachgehen. Ein entsprechender Nachweis ist bei Beantragung der Mitgliedschaft beizufügen.
Die Mitgliedschaft als Postdoc setzt voraus, dass Sie einer wissenschaftlichen Tätigkeit an der TU Dresden oder dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden bzw. einer medizinischen Einrichtungen nach § 100 SächsHSFG mit Mitgliedschaftsrechten an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden nachgehen. Postdocs des HZDR können im Rahmen des gemeinsamen Postdoc Centers TUD-HZDR eine assoziierte Mitgliedschaft beanspruchen (Details dazu unter "Voraussetzungen"). Für Postdocs anderer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen können wir derzeit leider keine Mitgliedschaft anbieten.
Es gelten die in §5 der Ordnung der Graduiertenakademie (GA) festgelegten Rechte und Pflichten. Sie sind aufgrund Ihrer Mitgliedschaft vor allem dazu berechtigt:
- alle Qualifizierungs- und Beratungsangebote der GA nach Verfügbarkeit in Anspruch zu nehmen und
- Fördermittel der GA zu beantragen (nur bei einer Vollmitgliedschaft).
Sie verpflichten sich zudem zu Einhaltung der Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis an der TU Dresden.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen zu Ihrer Person wie z.B. Änderung des postalischen oder E-Mail Kontaktes oder Änderungen zu Ihrem Tätigkeitsverhältnis zeitnah anzuzeigen.
Die Mitgliedschaft als Postdoc endet automatisch wenn Ihre wissenschaftliche Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder mit einem Forschungsstipendium ausläuft oder sechs Jahre für eine Vollmitgliedschaft bzw. zwölf Jahre für eine assoziierte Mitgliedschaft nach Ihrer Promotion.
Die Mitgliedschaft als Postdoc endet automatisch mit Auslaufen Ihres Beschäftigungsverhältnisses/Stipendiums. Bitte verwenden Sie unseren Alumnibogen und senden uns diesen postalisch (Postadresse der Graduiertenakademie) oder per E-Mail an die Graduiertenakademie zu, damit wir auch zukünftig mit Ihnen in Verbindung bleiben können.
Ja. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an .
Ja, jederzeit. Wenn Sie die Mitgliedschaft in der GA nicht mehr wünschen, so teilen Sie uns dies bitte durch eine schriftliche Austrittserklärung postalisch (Postadresse der Graduiertenakademie) oder per E-Mail an die Graduiertenakademie mit.