13.08.2019
HILFE!? Handlungshilfe für Führungskräfte zum Umgang mit psychisch belasteten oder erkrankten Beschäftigten
Führungskräfte sind im Umgang mit psychisch belasteten oder erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezüglich ihrer Fürsorgepflicht besonders gefordert. Unsicherheiten im Umgang mit betroffenen Beschäftigten sind dabei ganz natürlich. So gehen beim Gesundheitsdienst der TU Dresden zunehmend Anfragen durch Führungskräfte nach Beratung und Unterstützung ein. Häufig sind es Veränderungen im Sozialverhalten oder der Leistung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ins Auge fallen und die Frage aufwerfen: Was kann oder sollte ich als Führungskraft im Sinne meiner Fürsorgepflicht tun?
Hat eine Führungskraft die Sorge, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter psychisch belastet oder erkrankt ist, sollte sie in erster Linie nicht wegsehen. Der Gesundheitsdienst stellt zur Orientierung für das Vorgehen eine auf die TU Dresden angepasste Handlungshilfe zur Verfügung. Diese basiert auf dem gemeinsam vom BKK Dachverband und der Familien-Selbsthilfe Psychiatrie entwickelten H-I-L-F-E-Konzept. Das Akronym beschreibt einen denkbaren Leitfaden und steht für Hinsehen, Initiative ergreifen, Leitungsfunktion wahrnehmen, Führungsverantwortung ‚Fördern und Fordern‘ sowie Experten hinzuziehen.
Die Präsentation finden Sie hier zum Download (Login erforderlich). Eine englische Version steht hier zur Verfügung (Login erforderlich).
Darüber hinaus steht der Gesundheitsdienst gern als Ansprechpartner zu Verfügung.