Kollegiale Fallberatung
Kollegiale Fallberatung ist eine Form der Beratung, die in Kleingruppen stattfindet. Jede Sitzung wird von einer Fallgruppenleiterin oder einem Fallgruppenleiter nach einem festen Ablaufschema moderiert. Die Teilnehmer*innen haben in Absprache mit der Gruppe die Möglichkeit, einen Fall einzubringen. Hierbei handelt es sich um ein pädagogisches Handlungsproblem. Ein klassisches Beispiel für einen Fall ist das wiederholte Stören einer Schülerin oder eines Schülers im Unterricht bzw. eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin während einer Weiterbildung. Jede*r Teilnehmer*in, die/der einen Fall einbringt, stellt eine konkrete fallbezogene Frage, auf deren Grundlage die Gruppe in den verschiedenen Phasen der Kollegialen Fallberatung den Fall analysiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Im Seminar, welches für alle Lehramtsstudiengänge geöffnet ist, können die Fallberatungen als Studienleistung angerechnet werden.
Lernziele
Durch die Teilnahme an Kollegialer Fallberatung werden folgende Lernziele angestrebt:
- Einüben kollegialer Kommunikation und Kooperation
- Wahrnehmung, Analyse und Interpretation der Komplexität sozialer Situationen
- Erweiterung und Vervielfältigung von Perspektiven
- Auswahl und Begründung von Handlungsoptionen
- Aneignung neuer Denkmuster
- Professionalisierung durch Reflexion
Hinweis für Lehrende
Es besteht die Möglichkeit, KFB in Ihre Lehrveranstaltungen zu integrieren. Für weitere Informationen senden Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an!
Stammbaum über alle bisherigen Fallgruppenleitungen und Schulungen seit dem SoSe 2014: