Feb 02, 2017
Optionales Modell Gemeinschaftsschule
Gemeinschaftsschulen wurden im Rahmen einer Wissenschaftlichen Begleitung durch unsere Forschungsgruppe in Thüringen (2010-2014) und in Sachsen (2007-2017) in Längsschnittstudien evaluiert und haben sich grundsätzlich bewährt. Im Sächsischen Abschlussbericht findet sich neben Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Schulen auch der Vorschlag, Gemeinschaftsschulen als „Optionales Modell“ einzurichten. Dazu gibt es mittlerweile eine Initiative für einen Volksantrag.
Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wurden im Rahmen des Schulversuchs „Schule mit besonderem pädagogischen Profil/Gemeinschaftsschule“ neun „Schulversuchsschulen“ (Gemeinschaftsschulen) sowie zehn Vergleichsschulen (sechs Oberschulen, vier Gymnasien) über einen Zeitraum von fast 10 Jahren wissenschaftlich begleitet. Sieben der Gemeinschaftsschulen umfassten die Jahrgänge der Sekundarstufe I (Jg. 5-10). Die beiden Gemeinschaftsschulen, die ihre eigenen Grundschüler unterrichteten, also die Jg. 1-10 umfassten, schnitten im Durchschnitt aller untersuchten Parameter mit Abstand am besten ab. Diese beiden Schulen wurden im Rahmen einer Sonderregelung im Schulgesetz abgesichert. Der Vorschlag der Forschungsgruppe, diese Möglichkeit durch eine Ergänzung des Schulgesetzes im Rahmen eines Optionalen Modells auch anderen Schulen zu eröffnen, fand keine parlamentarische Mehrheit.
Der Abschlussbericht zu dem Projekt kann hier abgerufen werden, der Vorschlag „Optionales Modell Gemeinschaftsschule“ ist darin auf den Seiten (S. 49- 55) nachzulesen. Nach der Ablehnung des Modells bei der Novellierung des Schulgesetzes im Jahre 2018 konstituierte sich eine unabhängige Initiative für einen Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ www.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de und versucht diesen Vorschlag auf dem Weg der Volksgesetzgebung zu realisieren.