Studiendekane
Gemäß dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSG) werden Studiendekane vom Fakultätsrat gewählt. Sie sind die Beauftragten des Dekans für alle Studienangelegenheiten. Studiendekane sind kraft ihres Amtes Mitglied in der zum Studiengang gehörigen Studienkommission und führen deren Vorsitz.
Studiendekan für Hauptfachstudiengänge der Fakultät EW
Studiendekaninnen und Studiendekane für das Lehramtsstudium
Für jeden Studiengang wird vom Fakultätsrat im Benehmen mit dem Fachschaftsrat eine Studienkommission bestellt.