Lehrstuhlinhaber
Biographie
Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben, 1950 in Berlin geboren, studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Nach Abschluß seines Referendariats war er von 1979 bis 1984 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaften der Freien Universität Berlin; dort wurde er 1984 mit einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Arbeit promoviert (Musikdiebstahl - Der strafrechtliche Schutz der Leistung des Tonträgerherstellers (§ 108 Nr.5 UrhG). Von 1985 an war Prof. Dr. Sternberg-Lieben im Berliner Justizministerium tätig, zunächst als Grundsatzreferent für die Betreuung der Berliner Mitwirkung an der Gesetzgebungsarbeit des Bundes auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts unter Einschluß des Strafrechts, zuletzt dann in der Fachabteilung für Strafrecht als Referatsleiter, zuständig für die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie für deutsch-deutsche Strafrechtsfragen. 1991 begann er seine Tätigkeit als Richter im Hochschuldienst an der Juristischen Fakultät der Tübinger Eberhard-Karls-Universität. Dort wurde er 1995 habilitiert (Lehrbefugnis für das Straf- und Strafverfahrensrecht). Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Bonn, Berlin (Humboldt-Universität), Jena sowie Dresden wurde er am 1. Oktober 1997 auf den Lehrstuhl für Straf- und Strafprozeßrecht an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden berufen. Ein Forschungsschwerpunkt von Prof. Dr. Sternberg-Lieben liegt im Bereich der Strafrechtsdogmatik, dem auch seine Tübinger Habilitationsschrift (Die Schranken der Einwilligung im Strafrecht) zuzurechnen ist; diese Arbeit läßt auch einen weiteren Schwerpunkt seiner Forschung, nämlich das Verhältnis von Straf- und Strafverfahrensrecht zum Verfassungsrecht, erkennen. Schließlich beschäftigt sich Prof. Dr. Sternberg-Lieben seit seiner Tätigkeit im Berliner Justizministerium, das er mehrere Jahre in fachübergreifend besetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppen auf dem Gebiet der Humangenetik vertrat, mit Fragen des Arztstrafrechts.
Forschung
Forschungsschwerpunkte sind neben der Grundsatzfrage der - auch verfassungsrechtlichen - Grenzen zulässigen Strafrechts die strafrechtliche Dogmatik des Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafgesetzbuches sowie insbesondere das Medizinstrafrecht.
Prof. Dr. Sternberg-Lieben ist seit mehreren Auflagen Autor im Standard-Kommentar zum Strafgesetzbuch Schönke/Schröder (umfangreiche Kommentierungen zum Allgemeinen sowie zum Besonderen Teil). Hinzu kommt die Kommentierung der urheberstrafrechtlichen Vorschiften in der 3. Auflage des Möhring/Nicolini, Urheberrecht (zugleich Beck-Online-Kommentar). Er ist Verfasser der Monographien "Musikdiebstahl - Der strafrechtliche Schutz der Leistung des Tonträgerherstellers (§ 108 Nr. 5 UrhG)“ (1985) und "Die objektiven Schranken der Einwilligung im Strafrecht" (1997).
Daneben hat er zahlreiche Beiträge (Aufsätze, Urteilsanmerkungen & Buchbesprechungen) in Fachpublikationen veröffentlicht.
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