12.02.2019
TERMINVERSCHIEBUNG – 9. UN Forschungskolloquium „Integrität und die Vereinten Nationen“
+++ TERMINVERSCHIEBUNG +++
Aus organisatorischen Gründen muss das UN-Forschungskolloquium leider verschoben werden. Ein neuer Termin wird zeitnah bekannt gegeben. Abstracts können bis auf Weiteres eingesendet werden an: info(at)uno-forschung.de
Veranstalter: AG Junge UN-Forschung in der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) zusammen mit dem Zentrum für Internationale Studien an der TU Dresden
Keynote: Prof. Dr. Klaus Hüfner, DGVN-Präsidium, zur Finanzierung der Vereinten Nationen als Baustein der Integrität (Arbeitstitel)
Rahmenprogramm: Filmvorführung „The Destruction of Memory“ und Gespräch mit dem Regisseur Tim Slade und Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer
Deadline für Abstracts: offen
Deadline für Papiere: (wird noch bekannt gegeben)
Deadline für Anmeldungen: (wird noch bekannt gegeben)
Das Kolloquium steht allen Interessent*innen offen, auch ohne eigenen Beitrag.
Themenstellung:
Einschneidende Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben die Weltordnung wie wir sie bisher kannten vor größte Herausforderungen gestellt: der Syrien-Krieg, der Brexit, die Annexion der Krim, die Wahl Donald Trumps zum Präsidenten der USA und die darauf folgenden politischen Richtungsänderungen (u.a. Rückzug aus dem Pariser Klimaabkommen, Handelsstreit, Austritt aus der UNESCO) sowie das Wiedererstarken autoritärer und nationalistischer Bewegungen und Parteien in Europa und in der Welt. Sie alle erschüttern das Vertrauen in die Bedeutung des Multilateralismus und gefährden nicht zuletzt die Integrität des internationalen Systems und der Vereinten Nationen.
Darüber hinaus erfordern neue oder (wieder-)erstarkte Phänomene und Tendenzen eine eingehende Betrachtung und innovative Anpassungs- und Regelungsstrategien. Zu nennen sind hier so unterschiedliche Aspekte wie die fortschreitende Digitalisierung, die globale Migrationsbewegung, der Klimawandel, aber auch terroristische Aktivitäten, einschließlich der absichtlichen Zerstörung von Kulturerbe u.a. in Syrien. Auch sie stellen nicht nur für die staatliche Integrität, sondern auch für die persönliche Integrität vieler Menschen eine große Herausforderung dar.
Die Bedeutung von „Integrität“ in diesem Zusammenhang ist vielfältig. Ebenso vielfältig sind auch die rechtlichen und politischen Implikationen, die sich daraus ergeben. Sie sollen den Rahmen für das Forschungskolloquium bilden. Potentielle Fragestellungen könnten sich insbesondere in diesen drei Themenblöcken ergeben.
1. Unverletzlichkeit von Staaten
(Völker-)Rechtswissenschaftler denken beim Begriff der „Integrität“ wohl zuallererst an die territoriale Integrität (auch territoriale Unversehrtheit), wie sie in Art. 2 (4) UN-Charta festgelegt ist. Hier bieten sich Fragen zum aktuellen Status des Gewaltverbots an.
– Inwieweit hat sich das Verständnis von Souveränität gewandelt? Welche Auswirkungen hat dies für die Konturen des völkerrechtlichen Gewaltverbotes?
– Erodiert das völkerrechtliche Gewaltverbot?
– Cyberwarfare
2. persönliche bzw. körperliche Integrität
Auf persönlicher Ebene kommt dem Begriff eine weitere Bedeutung zu. Hier geht es vor allem um die (körperliche) Unversehrtheit von Individuen, die maßgeblich vom Verhalten der Mitmenschen sowie den gesellschaftlichen und (völker-)rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt.
– Wie kann der Schutz der persönlichen Freiheit(en) angesichts aktueller Herausforderungen, wie z.B. Digitalisierung, gewährleistet werden?
– Bemühungen der UN hinsichtlich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
– Was bedeutet die Zerstörung von Kulturerbe für die kulturelle Integrität bzw. die Identität der betroffenen Bevölkerung?
3. Makellosigkeit, Unbescholtenheit und Unbestechlichkeit von Staaten und der Vereinten Nationen
Nach dem philosophischen Humanismus fordert Integrität, dass die tatsächliche Lebenspraxis persönlichen Werten und Idealen entspricht. Reden und Handeln ist geleitet von Werten und Normen und bleibt für andere damit verlässlich und vorhersehbar. Übertragen auf das Völkerrecht im Allgemeinen und die Vereinten Nationen im Speziellen, ergeben sich in diesem Zusammenhang zahlreiche interessante Frage- und Problemstellungen:
– Welche Bedeutung hat die Immunität der UN und ihrer Organe (z.B. Sicherheitsrat, UN-Friedenstruppen), ist sie noch zeitgemäß?
– Inwieweit wird das Völkerrecht heute (bewusst) missbräuchlich gebraucht?
– Gibt es eine Krise des Völkerrechts? Inwieweit haben die unterschiedlichen Akteure dazu beigetragen?
Die genannten Themen dienen der Veranschaulichung und sind keinesfalls abschließend.
Organisatorischer Rahmen des Kolloquiums:
Das 9. UN-Forschungskolloquium wird von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Junge UN-Forschung in der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen organisiert, deren Mitglieder aus den Fachbereichen Völkerrecht, Politikwissenschaft und Soziologie kommen. Kooperationspartner des diesjährigen UN-Forschungskolloquiums sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Völkerrecht und Europarecht sowie des Zentrums für Internationale Studien an der TU Dresden. Das Kolloquium heißt Nachwuchswissenschaftler*innen und Studierende aller Fachrichtungen willkommen. Es bietet die Gelegenheit, Forschungs- und Studienarbeiten mit Bezug zu den Vereinten Nationen vorzustellen und zu diskutieren. Als besonders anregend hat sich erwiesen, wenn die eingereichten Papiere von Diskutant*innen vorgestellt werden und der jeweilige Beitrag im Anschluss intensiv diskutiert wird. Durch den interdisziplinären Blick werden gängige Definitionen hinterfragt und empirische Probleme neu betrachtet.
Autor*innen melden sich bitte bis zum 24.02.2019 mit einem Abstract (ca. 200 Wörter) zum Oberthema an. Eine Zusage erfolgt bis zum 10.3.19. Die Frist für die Einreichung der fertigen Papiere (max. 5.000 Wörter) ist der 31.03.2019. Dies dient dem Zweck der Vorbereitung aller Personen auf das Kolloquium.
Weitere interessierte Teilnehmer*innen können sich bis zum 21.03.2019 verbindlich auf unserer Webseite anmelden. Bei der Anmeldung geben bitte Autor*innen und Teilnehmer*innen an, ob sie die Rolle eines Diskutanten oder einer Diskutantin übernehmen möchten.
Einen Teilnahmebeitrag gibt es nicht. DGVN-Mitglieder können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen (bei der Anmeldung angeben).
Bei Fragen stehen wir unter info(at)uno-forschung.de zur Verfügung.