Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer SoSe 2021
Vorlesung Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz
Dozentin | Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer |
Zeit und Ort | Mittwoch, 11:10 – 12:40 Uhr, online OPAL https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/29368614918 |
Art | Bachelor IB: Veranstaltung im Modul Internationale Organisationen und Menschenrechte (BA-IB-P7) Master IB: Wahlpflichtveranstaltung im Harmonisierungsbereich (MA-IB-WP-H-IR4) |
Beginn | 14. April 2021 |
Zielgruppe | Studierende des Studiengangs Internationale Beziehungen, BA und MA |
Vorkenntnisse | Völkerrecht I und II (von Vorteil) |
Inhalt |
Die Vorlesung zeichnet die dynamische Entwicklung der universell gültigen Menschenrechte auf internationaler Ebene seit dem frühen 20. Jahrhundert nach. Dabei werden einerseits die normativen Fortschritte im materiellen Menschenrechtsschutz gewürdigt, andererseits auch Streitstände, wie etwa die Kontroverse um sog. „kollektive“ Rechte oder Minderheitenrechte, nicht ausgespart. Ein Schwerpunkt der Vorlesung ist der Frage nach der Durchsetzung der Menschenrechte in den Vereinten Nationen gewidmet, differenziert nach der Tätigkeit von politischen Gremien, Vertragsorganen, Rechtsprechungsorganen. Das Bild wird abgerundet durch die Darstellung der Tätigkeit europäischer Institutionen zur Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte. Dabei werden u.a. Unionsgrundrechte und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die Tätigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) analysiert. |
Literaturhinweise |
Lehrbücher: P. Alston; R. Goodman, International Human Rights (2012); W. Kälin; J. Künzli, Universeller Menschenrechtsschutz. Der Schutz des Individuums auf globaler und regionaler Ebene (4. Aufl. 2019); C. Grabenwarter; K. Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention (6. Aufl. 2016); J. Meyer-Ladewig; M. Nettesheim; S. von Raumer (Hrsg.), EMRK, Handkommentar (4. Aufl. 2017); E. Klein (Hrsg.), Menschenrechtsschutz durch Gewohnheitsrecht (2003); P. J. Opitz, Menschenrechte und Internationaler Menschenrechtsschutz im 20. Jahrhundert (2002); C. Tomuschat, Human Rights Between Idealism and Realism (3. Aufl. 2014); K. Gebauer, Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa (2007); B. Simma, U. Fastenrath, Menschenrechte – ihr internationaler Schutz (7. Aufl. 2018); T. Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz, Das Recht der EMRK und des IPbpR (3. Aufl. 2016); B. Fassbender, Securing Human Rights? (2011). Zeitschriften: European Human Rights Law Review (EHRLR), Europäische Grundrechte- |
Materialien |
OPAL - Automatische Einschreibung erbeten |
Klausur | 2021 |
Vorlesung Recht der Internationalen Organisationen
Dozentin | Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer |
Zeit und Ort | Donnerstag, 14:50 – 16:20 Uhr, online OPAL https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/29368614919 |
Art | Bachelor IB: Veranstaltung im Modul Internationale Organisationen und Menschenrechte (BA-IB-P7) Master IB: Wahlpflichtveranstaltung im Harmonisierungsbereich (MA-IB-WP-H-IR5) |
Beginn | 15. April 2021 |
Zielgruppe | Studierende des Studiengangs Internationale Beziehungen |
Vorkenntnisse | Völkerrecht I und II |
Inhalt |
Internationale Organisationen (IOs) sind neben den Staaten zentrale Akteure in den Internationalen Beziehungen. Die Vorlesung zielt darauf, ein Wissen von den Rechtsgrundlagen, den Kompetenzen und der Funktionsweise Internationaler Organisationen zu vermitteln. Behandelt werden dabei schwerpunktmäßig Theorie und Praxis der Vereinten Nationen sowie die Handlungsmöglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Im Lichte einer dynamischen Weiterentwicklung des UN-Rechts werden außerdem Reformnotwendigkeiten und -ansätze der Organisation dargestellt. Gegenstand der Vorlesung sind im Einzelnen: Aufgaben und Funktionen von IOs; Mitgliedschaftsformen; Rechte und Pflichten der Mitglieder; Finanzierungsfragen; Willensbildungsprozesse und Abstimmungsregeln; Kompetenzstreitigkeiten; Haftungsfragen; Rechtsbefolgung und Sanktionsgewalt. |
Literaturhinweise |
Lehrbücher: M. Ruffert, C. Walter, Institutionalisiertes Völkerrecht (2. Aufl. 2015); J. Klabbers, An Introduction to International Organizations Law (3. Aufl. 2015); I. Seidl-Hohenveldern, G. Loibl, Das Recht der Internationalen Organisationen einschließlich der supranationalen Gemeinschaften (7. Aufl. 2000); J. Klabbers, A. Wallendahl (Hrsg.), Research Handbook on the Law of International Organizations (2011); R. Kolb, Introduction to the Law of the United Nations (2010); S. von Schorlemer (Hrsg.), Praxishandbuch UNO: Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderung ( 2. Aufl. 2012); S. von Schorlemer, „Wir, die Völker (...)“ – Strukturwandel in der Weltorganisation der Vereinten Nationen (2006); S. von Schorlemer, Globale Probleme und Zukunftsaufgaben der Vereinten Nationen, ZfP Sonderband (2006); B. Simma, D. Khan, G. Nolte, A. Paulus (Hrsg.), The Charter of the United Nations (3. Aufl. 2012); R. Wolfrum (Hrsg.), Handbuch Vereinte Nationen (2. Aufl. 1991); R. Wolfrum (Hrsg.), The Max Planck Encyclopedia of Public International Law (online); J. Varwick, A. Zimmermann (Hrsg.), Die Reform der Vereinten Nationen – Bilanz und Perspektiven (2006); N. Weiß, Kompetenzlehre Internationaler Organisationen (2009). Zeitschriften: „Vereinte Nationen“ / German Review of the United Nations; „International Organizations Law Review“ |
Materialien |
OPAL - Automatische Einschreibung erbeten |
Klausur |
2021 |
Vorlesung Völkerrecht II
Dozentin | Dr. Sylvia Maus, LL.M. |
Zeit und Ort | Montag, 13:00 – 14:30 Uhr, online OPAL https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/ 29368614923 |
Art | Bachelor IB: Pflichtveranstaltung im Modul Internationales System (BA-IB-P5) Master IB: Wahlpflichtveranstaltung im Modul Völkerrecht II (MA-IB-WP-H-IR2) |
Beginn | 12. April 2021 |
Zielgruppe | Studierende des Studiengangs Internationale Beziehungen, Bachelor und Master |
Vorkenntnisse | Völkerrecht I |
Inhalt |
Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung Völkerrecht I auf und ist den wichtigsten Spezialmaterien des Völkerrechts gewidmet. Behandelt werden insbesondere das Diplomaten- und Konsularrecht, Seevölkerrecht, Weltraumrecht, Umweltvölkerrecht und Völkerstrafrecht. |
Literaturhinweise | M. Herdegen, Völkerrecht, 18. überarbeitete und erweiterte Auflage 2019; W. Graf Vitzthum/A. Proelß, Völkerrecht, 7., überarb. u. aktual. Auflage 2016; K. Ipsen, Völkerrecht, 7. Auflage 2018. Weitere Literaturhinweise folgen in der Lehrveranstaltung. |
Materialien |
OPAL - Automatische Einschreibung erbeten |
Klausur |
2021 |
Seminar "Völkerrechtlicher Schutz des Kulturerbes"
Dozentin | Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer |
Anmeldung, Vorbesprechung und Themenvergabe |
Die Einschreibung (OPAL) erfolgt ab Montag, 12.04.2021 (08:00 Uhr) und ist möglich bis Mittwoch, 14.04.2021. Eine Warteliste ist vorhanden. Die Themenvergabe beginnt am 12.04.2021 (10:00 Uhr). Doppelte Themenvergabe ist möglich (siehe Hinweise Themenvergabe). Die Themenvergabe endet am 15.04.2021 (23:59 Uhr). |
OPAL |
OPAL-Kurs: https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/29206118406 |
Zeit und Ort | Blockseminar in Präsenz – falls möglich – am 25. und 26. Juni 2021 |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Grundlagen- und Vertiefungsmodul des Studienschwerpunkts Internationales Recht/Politikwissenschaft |
Abgabe |
1. Einreichung einer detaillierten, schriftlichen Gliederung mitsamt Literaturverzeichnis voraussichtlich bis spätestens 22. Mai 2021. Bitte an folgende E-Mail-Adressen senden: und felix.schmermer@tu-dresden. 2. Je nach Infektionslage: Eine mündliche Präsentation der Forschungsthesen und -ergebnisse von ca. 20 Minuten mit anschließender Diskussion (45 Minuten). Das Blockseminar in Präsenz ist geplant am 25. und 26. Juni 2021 an der TU Dresden. 3. Einreichung der schriftlichen Seminararbeit von ca. 20-22 Seiten, abzugeben bis spätestens 1. September 2021, bitte ebenfalls an die oben genannten E-Mail-Adressen senden. |
Zielgruppe | Studierende der Internationalen Beziehungen (2. FS Master) Hinweis: Restplätze können auch an andere FS (BA und MA) vergeben werden (eigene Einschreibung unter Vorbehalt). |
Vorkenntnisse | gute bis sehr gute Grundkenntnisse im Völkerrecht |
Hinweise |
Themenvergabe: Die Themen werden nach einem „first come, first served“-Prinzip vergeben. Das bedeutet, die Themen sind unter dem Kursbaustein „Themenvergabe“ (OPAL) gelistet und dort ist die Eintragung in das gewünschte Thema möglich (Zeitraum: Montag, 12.04., bis Donnerstag, 15.04.). Eine doppelte Themenvergabe ist möglich (2 Studierende pro Thema). Wenn jedoch ein Thema schon von 2 Bearbeiterinnen/Bearbeitern belegt ist, kann dieses nicht mehr gewählt werden. Das Abwählen eines Themas und erneutes Eintragen in ein anderes freies Thema ist in dem Zeitraum der Themenvergabe von Montag, 12. April 2021 (10:00 Uhr), bis Donnerstag, 15. April 2021 (23:59 Uhr), möglich. In diesem Zeitraum können die Studierenden noch frei untereinander wechseln. Hierfür wird auch ein Forum eingerichtet. Nach diesem Zeitpunkt (15. April 2021 (23:59)) ist die Themenvergabe geschlossen und endgültig. Sollte es bei der Themenvergabe zu Komplikationen kommen, die nicht durch das Forum geklärt werden können, können Sie Felix Schmermer (felix.schmermer@tu-dresden) kontaktieren. Eine per Videokonferenz durchgeführte Einführung in das Themenfeld wird am Freitag, 23. April 2021, um 16:30 Uhr erfolgen. Des Weiteren wird den Teilnehmer*innen empfohlen, an der „Juristischen Schreibwerkstatt“ (Martin Hock, Sophie Dohmen) teilzunehmen. Dort werden wichtige und grundlegende Kenntnisse für das Schreiben einer juristischen Seminararbeit vermittelt. Zur Erleichterung der Kommunikation unter den Studierenden in der Phase der Themenvergabe ist ein Thema im Forum eingerichtet. Unter der Überschrift „Themenvergabe“ können die Studierenden sich über Wechselwünsche und Ähnliches zur Themenvergabe austauschen. Das Forum dient primär dem studentischen Austausch über das Seminar und Themen und Diskurse zum Umweltvölkerrecht. Hier können sich die Studierenden gegenseitig mit Ratschlägen unterstützen und den Austausch über Parallelen zwischen den unterschiedlichen Themen vorantreiben. Sie können in diesem Rahmen wissenschaftliche Anregungen und Hinweise austauschen und Elemente des Umweltvölkerrechts diskutieren. Im Folgenden wird die Struktur des Forums kurz erläutert. Kategorien Themenvergabe: Hier können Sie sich austauschen, z.B. über mögliche Wechselwünsche (s.o.). Allgemein: Hier können völkerrechtliche Fragen und Diskurse, die keinem einzelnen Thema zugeordnet sind oder sich allgemein stellen, diskutiert und ausgetauscht werden. Themen: Hier sind alle Themen gelistet. Jedes Thema ist für alle zugänglich, nicht nur für die Bearbeiter*innen. Dort können Parallelen und Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Themen diskutiert und entdeckt werden. Außerdem kann man Denkanstöße und Ansätze teilen und Unterstützung leisten. Organisatorisches: Hier können organisatorische Fragen geklärt oder weitere technische Unterstützung (z.B. Literaturbeschaffung) geleistet werden. Hinweis: Wie vorher erwähnt ist das Forum primär eine Plattform für den studentischen Austausch. Trotzdem wird das Forum regelmäßig vom Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Dr. Schorlemer begleitet, soweit erforderlich. Nicht dringliche Fragen können auch im Forum gestellt werden. In solch einem Fall bitten wir Sie, die Frage mit „WICHTIG LEHRSTUHL“ zu markieren, um so den Überblick zu erleichtern. Außerdem steht Ihnen der Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Dr. Schorlemer bei Gesprächsbedarf auch außerhalb der Sprechstunden zur Verfügung (). Bitte senden Sie zunächst eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: felix.schmermer@tu-dresden, diese wird dann schnellstmöglich beantwortet. Im Opal-Kurs finden Sie eine Einführung zum Schreiben einer juristischen Seminararbeit (OPAL-Ordner Schreiben einer Seminararbeit). In dieser Einführung werden Ihnen bestimmte Grundlagen dargelegt. Bevor Sie die Sprechstunde wahrnehmen oder Fragen stellen, konsultieren Sie bitte besagte Einführung. |
Inhalt und Ziele | Kulturerbe besitzt eine über die individuelle Bedeutung für den einzelnen Menschen hinausreichende Bedeutung auch für die kulturelle oder religiöse Identität von Gruppen oder Gemeinschaften. Mit zerstörerischen Handlungen wird vielfach auf die jeweilige kulturelle Gruppe oder Gemeinschaft gezielt, ihr historisch kulturelles Gedächtnis soll marginalisiert, gegebenenfalls auch ausgelöscht werden. Auf der Grundlage dieser Forschungsthese (vgl. S. von Schorlemer, Kulturgutzerstörung, Nomos 2016) soll untersucht werden, inwieweit der Erhalt des Kulturerbes im 21. Jahrhundert ein Thema für die internationale Sicherheit sowie die internationale Strafverfolgung geworden ist. Auch postkoloniale Bezüge und Nachhaltigkeitsfragen werden untersucht. |
Themenliste (doppelte Themenvergabe ist möglich) |
1. Der Konflikt um das UNESCO-Weltkulturerbe „Preah Vihear“ und die Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs 2. Die Einrichtung von „Kulturschutzzonen“ und Flugverbotszonen als Mittel zur Vorbeugung gegen militärische Angriffe auf Kulturerbe: Eine Analyse der Interventionen in Libyen und Mali 3. Die Reaktion der UNESCO auf den Angriff der Taliban auf die Buddha-Statuen im Bamiyan Tal, Afghanistan (2001): Von Prävention zu Rekonstruktion 4. Verbote der Zerstörung von Kulturgut im bewaffneten Konflikt: Stärken und Schwächen des Humanitären Völkerrechts 5. Das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (1970): Eine völkerrechtliche Bestandsaufnahme des illegalen Antikenhandels von ISIS/Daesh in Syrien/Irak 6. Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates zur Bekämpfung des illegalen Kunst- und Antikenhandels: Eine Analyse von SR Res. 1483 (2003), 2199 (2015) und 2347 (2017) 7. Die Anwendung der „responsibility to protect“ (R2P) auf das Kulturerbe: Pro und Contra 8. Eine völkerrechtliche Würdigung des Urteils des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Ahmad Al Faqi Al Mahdi wegen Zerstörung von UNESCO-Weltkulturerbe in Mali 9. Die Rolle des „UNESCO Committee for Promoting the Return of Cultural Property to its Countries of Origin or its Restitution in Case of Illicit Appropriation“ für die Rückgabe von Raubgut aus ehemaligen Kolonien 10. Kulturerbe und Nachhaltigkeit: der geplante Bau des Megastaudamms „Stieglers Schlucht“ im tansanischen UNESCO-Weltnaturerbe Selous Wildreservat |
Materialien |
geschlossene Lerngruppe in OPAL |