Organisatorisches
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Der Zertifikatskurs richtet sich an Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen von Hoch- bzw. Fachhochschulen in den Fachbereichen
Schwerpunkt Patentrecht:
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Schwerpunkt Recht der digitalen Medien:
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Auch Interessierte mit allgemeiner Hochschulreife, einer fachgebundenen Hochschulreife in der entsprechenden Fachrichtung oder einer durch die Hochschule als gleichwertig anerkannten Hochschulzugangsberechtigung können auf Antrag zum Zertifikatskurs zugelassen werden.
Achtung: Dieses Kursangebot richtet sich nicht an die Studenten der Juristischen Fakultät (insb. des Bachelor-Studiengangs "Law in Context"). Die Kursinhalte werden bereits durch Lehrangebote für diesen Studiengang abgedeckt.
Beginn und Dauer
Der als Präsenzstudium konzipierte Zertifikatskurs wird in jedem Semester mit einem neuen Jahrgang angeboten.
Der Kurs kann somit in jedem Semester begonnen werden. Die Kursdauer beträgt in der Regel drei Semester (ohne Modul 0 nur zwei Semester). Eine Unterbrechung ist flexibel möglich. Hierdurch wird gewährleistet, dass dieser Kurs studien- oder auch berufsbegleitend absolviert werden kann.
Auf persönlichen Wunsch können Modul 1 und Modul 2 gleichzeitig belegt werden.
Prüfungen
- Der Zertifikatskurs wird durch die erfolgreiche Teilnahme an den Prüfungen der Module 1 und 2 abgeschlossen und den Teilnehmenden wird eine sich aus den einzelnen Prüfungsnoten ergebende Gesamtnote erteilt.
Folgende Prüfungen werden relevant:
Modulprüfung 1:
Die Prüfung im Schwerpunkt I - Patentrecht ist zweiteilig und orientiert sich einerseits an den Inhalten der jeweiligen Vorlesung, andererseits an den Inhalten der vorlesungsbegleitenden Übung.
Schwerpunkt II - Recht der digitalen Medien besteht aus 2 Prüfungen zum IP-Bereich und 2 weiteren Prüfungen zu den gewählten Veranstaltungen.
Modulprüfung 2:
Inhalt der Prüfung sind die im Wahlpflichtbereich besuchten Vortragsveranstaltungen.
Modulprüfung 0:
Auf Antrag kann das in der Prüfung erreichte Ergebnis zusätzlich auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
- Studierende, welche bereits über rechtliche Kenntnisse verfügen, können bei entsprechendem Leistungsnachweis die Anerkennung dieser Leistung im Rahmen von Modul 0 beantragen, wodurch sie letztlich von der Teilnahme an der
Modulprüfung 0 befreit werden.
- Die Bewertung der Modulprüfungen und der Gesamtnote erfolgt nach Maßgabe des ECTS-Systems (§ 10 der Regelungen).
Zertifikat
Nach Beendigung des Kurses wird Ihnen das Zertifikat „Intellectual Property Rights“ in dem von Ihnen belegten Schwerpunktbereich unter Angabe der von Ihnen erlangten Gesamtnote, sämtlicher belegter Einzelveranstaltungen und der Moduleinzelnoten verliehen.