Forschungsseminar & Masterarbeit
Allgemeine Informationen zum Forschungsseminar (MA-WW-FS / D-WW-FS):
Die an der Professur für BWL, insb. Finanzwirtschaft und Finanztechnologie vergebenen Master- und Diplomarbeiten sind im Normalfall mit einem vorgeschalteten Forschungsseminar verknüpft. Innerhalb des Seminars erfolgen individuelle Themenbesprechungen mit einem Betreuer sowie Seminarteilnehmern, die im gleichen bzw. ähnlichen Forschungsgebiet tätig sind. Zudem werden bei Bedarf methodische Vorträge durch Betreuer, Seminarteilnehmer oder Externe (z. B. Praktiker oder Forscher anderer Einrichtungen) angeboten.
Ziel des Forschungsseminars ist die selbstständige Erarbeitung einer Forschungsfrage im Hinblick auf die Master-/Diplomarbeit. Voraussetzungen hierfür sind Fachkenntnisse in dem zur Forschungsfrage gehörenden Schwerpunkt sowie Kenntnisse der englischen Sprache. Das Forschungsseminar (WW-MA-FS) stellt ein Pflichtmodul im Masterstudiengang dar und fließt mit einem Umfang von 10 Leistungspunkten ein. Der Arbeitsaufwand sollte in etwa 300 Stunden (acht Wochen Vollzeit) betragen. Die Absolvierung des Forschungsseminares ist jederzeit möglich und an keine festen Zeitpunkte gebunden.
Themenbereiche des Forschungsseminars:
Die Themenbereiche im Forschungsseminar finden Sie hier. Konkrete Themen werden mit den Mitarbeitern des Lehrstuhls besprochen.
Den Teilnehmern eines Forschungsseminars/Bearbeiter einer Masterarbeit wird dringend empfohlen, an den Präsentationen der anderen Teilnehmer teilnzunehmen.
Bewerbung Forschungsseminar/Masterarbeit:
Sie können sich ganzjähig mit Angabe Ihrer Themenpräferenz und einem aktuellen Notenauszug per E-Mail an: Matthias Mattusch bewerben.
Bearbeitung des Forschungsseminars:
Im Ergebnis dieses Forschungsseminars wird eine Seminararbeit angefertigt, die folgende Bestandteile enthält:
- Status quo/State of the Art der Forschung auf einem bestimmten Forschungsgebiet und Überblick über bestehende Vorarbeiten auf dem Gebiet der angestrebten Masterarbeit mit Zusammenfassung der jeweiligen Ergebnisse (Literature Review),
- Herausarbeitung offener Forschungsfragen auf dem Forschungsgebiet,
- Auswahl einer oder mehrerer Forschungsfragen auf dem Gebiet der angestrebten Masterarbeit mit Begründung der Wahl,
- Mögliche Gliederung (mit Angabe des anteiligen Umfangs) einer Masterarbeit.
Die Ergebnisse der Forschungsseminararbeit werden nach Abgabe der Seminararbeit von dem Studenten in einem Kolloquium präsentiert.
Die Richtlinien für die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten der Professur sind unbedingt einzuhalten.
Bearbeitung der Masterarbeit:
Die Anmeldung der Masterarbeit ist erst nach Abschluss des Forschungsseminars mit dem „Protokoll über die Masterarbeit“ (erhältlich im Prüfungsamt der Fakultät) möglich. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt vier Monate (§ 27 PO) und wird mit 20 Leistungspunkten bewertet. Die Bearbeitung der Masterarbeit sollte möglichst direkt im Anschluss an die Präsentation der Forschungsseminararbeit beginnen. Ein Thema wird nur vergeben, wenn das Forschungsseminar bestanden ist.
Die obigen Punkte 1 und 2 sind in der Masterarbeit dann nur kurz aufzugreifen, weil sie in der Seminararbeit bereits behandelt wurden. Die Forschungsfrage ist am Anfang einer Masterarbeit darzustellen. Die Gliederung der Masterarbeit kann nach Rücksprache mit dem Betreuer im Einzelfall von der im Forschungsseminar ausgearbeiteten Gliederung abweichen, da Forschung ergebnisoffen ist. Der Normalfall sollte das aber nicht sein.
Der Umfang einer, auf das Forschungsseminar aufbauenden, Masterarbeit beträgt höchstens 40 Text-Seiten (ohne Anhang und Verzeichnisse). Empirische Arbeiten könnten mehr Platz zur Darstellung von Daten, Tabellen und Abbildungen benötigen. Soweit diese nicht im Anhang untergebracht werden sollen, kann der Umfang nach Rücksprache mit dem Betreuer erweitert werden. Dies ist schriftlich festzuhalten.
Externe Bearbeiter einer Masterarbeit, die ohne vorgeschaltetes Forschungsseminar ein Thema bearbeiten wollen, haben höchstens vier Wochen Vorbereitungszeit, um sich in ein Thema einzulesen und den Entwurf einer Gliederung anzufertigen. Wenn die Gliederung durch den Betreuer akzeptiert wird, ist die Arbeit unverzüglich beim Prüfungsamt anzumelden. Masterarbeiten, die ohne vorhergehendes Forschungsseminar am Lehrstuhl angefertigt werden, haben einen Umfang von höchstens 60 Text-Seiten.