DEUTSCHER NACHHALTIGKEITSKODEX
Nachhaltiges Wirtschaften und Berichterstattung: Analyse zum Status quo und Entwicklungspotentialen auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Beschreibung: Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein international anschlussfähiger Transparenzstandard, der 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) beschlossen wurde und zum Ziel hat, den Wettbewerb um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Er bietet Unternehmen und anderen Organisationen unabhängig von ihrer Größen mit der Erstellung einer DNK-Erklärung ein Instrument, zu ihren Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Kern des Projekts ist zum einen die kontinuierliche Analyse und Evaluation des Beitrags des DNK zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise deutscher Unternehmen. Wesentlicher Bestandteil ist zum anderen die Identifikation von Verbesserungs- und Weiterentwicklungspotenzialen hinsichtlich unternehmerischer Nachhaltigkeit sowie nicht-finanzieller Berichterstattung im Allgemeinen und des DNK im Speziellen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Evaluation und Weiterentwicklung des hochschulspezifischen Nachhaltigkeitskodex. Das Projekt zielt zudem auf die Kompetenzentwicklung von Masterstudierenden ab, die in die Evaluation involviert sind. Durch die wissenschaftliche Analyse und Schnittstelle zur unternehmerischer Praxis und deren Akteure werden akademische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gewonnen. Wesentliches Merkmal des Projekts ist die Kooperation von Wissenschaft und Praxis bzw. Zivilgesellschaft, wodurch das gegenseitige Lernen beteiligter Akteure gefördert und das Potential für wirksame Fortschritte gesteigert wird. Die zu generierenden und veröffentlichenden Erkenntnisse sollen zudem die öffentliche Diskussion anregen und dem politischen Diskurs zu Nachhaltigem Wirtschaften dienen.
Leitung: Prof. Dr. Remmer Sassen
Bearbeitung: Sarah Bärsch
Laufzeit: 01.01.2021 bis 31.12.2023
Projektpartner: Rat für Nachhaltige Entwicklung
Finanzierung: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, im Auftrag des Bundeskanzleramtes.