Förderung
ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe
Jeder von der Fakultät ausgewählte Student hat die Berechtigung auf die ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe, vorausgesetzt Sie haben nicht schon früher eine ERASMUS-Studienförderung erhalten: pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, PhD) können Sie bis zu zwei Semester mit Erasmus ins europäische Ausland gehen. Dafür müssen Sie das Onlineformular (=Annahmeerklärung für die ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe) ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und beim ERASMUS-Fachkoordinator bis spätestens Mitte Mai zur Unterschrift einreichen. Die Annahmeerklärung sowie das Learning Agreement (Tabelle A) bilden die Grundlage für die Überweisung der ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Vorlesungszeiten an Ihrer Gasthochschule, so dass Sie die Aufenthaltsdaten so präzise wie möglich angeben können, damit die Förderzeit korrekt festgelegt werden kann.
Die Mobilitätsbeihilfe wird nach folgenden Kriterien vergeben:
- Die Dauer der Förderung beträgt mind. 3 und max. 12 Monate
- Für den vereinbarten Studiengang werden von der Gasteinrichtung keine Studiengebühren (für Studium, Einschreibung, Prüfungen, Zugang zu Labors und Bibliotheken, usw.) erhoben. Es können allerdings geringe Gebühren für Versicherung, Beiträge zu Studentenvertretungen und die Nutzung von Material wie Fotokopien, Laborerzeugnisse usw. erhoben werden, und zwar auf derselben Grundlage wie sie für die Studierenden vor Ort erhoben werden;
- Zahlung einer Mobilitätsbeihilfe, die nach Ländergruppen ausgezahlt wird
- Die Annahmeerklärung ist mit Unterschrift des ERASMUS-Koordinators bis Ende Mai im Akademischen Auslandsamt der TUD einzureichen (kann per Hauspost durch die ERASMUS-Koordinatoren an das AAA verschickt werden).
- Für die Auszahlung der ERASMUS-Beihilfe ist SPÄTESTENS BIS ZUM BEGINN IHRES AUSLANDSSTUDIENAUFENTHALTES eine Kopie des von beiden Hochschulen unterschriebenen Learning Agreements zusammen mit einem für den Aufenthaltszeitraum gültigen Immatrikulationsnachweis der TU Dresden einzureichen
- Die Mobilitätsbeihilfe wird vom Akademischen Auslandsamt in zwei Raten überwiesen. In einer ersten Rate werden, nach Eingang des vollständig unterschriebenen Learning Agreements, 70% der Gesamtbewilligung überwiesen. Unmittelbar nach Ablauf des Auslandsaufenthaltes sind dem Akademischen Auslandsamt Nachweise über die reale Dauer und den Inhalt des Studienaufenthaltes vorzulegen, auf deren Basis die Restzahlung erfolgt
RÜCKTRITT
Informieren Sie bitte den ERASMUS-Koordinator und das Auslandsamt umgehend, falls Sie von Ihrem ERASMUS-Platz zurücktreten möchten. Durch späte Absagen nehmen Sie nicht nur Nachrückkandidaten die Chance, den Platz zu belegen, sondern beeinträchtigen auch unseren guten Ruf bei den Partneruniversitäten.
Auslandsbafög
Studierende können auch für den ERASMUS-Auslandsaufenthalt Auslands-BaföG in Anspruch nehmen; auch wenn bisher kein Inlands-BAföG gewährt wurde, kann eine Antragstellung sinnvoll sein, da die Berechnungsgrundlage eine andere ist. Auslands-BAföG sollte frühzeitig (mind. 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (abhängig vom Zielland) beantragt werden. Die örtliche Zuständigkeit für die Beantragung der Förderung im Ausland finden Sie auf folgenden Seiten: http://www.auslandsbafoeg.de/.
Förderung von Studierenden mit Kind
Sie haben als Studierende/r bereits ein Kind und bisher gut den Spagat zwischen Hochschulstudium und Elternschaft gemeistert. Gern möchten Sie nun den Sprung ins Ausland auch mit Kind(ern) wagen. Dabei können Sie auf Antrag ERASMUS-Sondermittel erhalten. Diese werden als Pauschalen ausgezahlt und richten sich nach der Anzahl der Kinder und dem Zielland. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Akademische Auslandsamt der TUD. Dort erfahren Sie Näheres zu den Fördermöglichkeiten und erhalten die Antragsformulare. Die Beantragung der Sonderförderung sollte spätestens 3 Monate vor Beginn des Auslandstudiums im Akademischen Auslandsamt der TUD erfolgen.
Förderung von Studierenden mit Behinderung
Auch behinderte Studierende können trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung an einem ERASMUS-Studienaufenthalt teilnehmen und eine zusätzliche Förderung beantragen. Die Antragsformulare erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt der TUD. Die Beantragung der Zusatzförderung sollte spätestens 3 Monate vor Beginn des Auslandsstudiums im Akademischen Auslandsamt der TUD erfolgen. Zuschussfähig sind Mehrkosten, die gegenüber nicht behinderten Geförderten entstehen. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände/Integrationsämter) abgedeckt sind, bezuschusst werden, wie beispielsweise Kosten für die An- und Abreise, die Unterkunft, Helfer vor Ort oder medizinische Betreuung.