Sammlungsordnung
Der Schutz der Sammlungen und des universitären Kulturgutes wird durch die Ordnung zur Bewahrung der naturwissenschaftlichen und technischen Sammlungen, des Kunstbesitzes und der Kulturdenkmale der TUD auf der Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes geregelt.
Ordnung zur Bewahrung der naturwissenschaftlichen und technischen Sammlungen, der Kunstbesitzes und der Kulturdenkmale der TUD