Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudierende
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert Medizinstudierende des ersten Semesters mit einer monatlichen Beihilfe von bis zu 1000,- Euro für die Dauer der Regelstudienzeit.
Bis zu 20 Medizinstudierende werden in jedem Studienjahr gefördert.
Die geförderten Studierenden verpflichten sich im Gegenzug nach dem Medizinstudium die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und im Anschluss als Hausarzt in Sachsen zu arbeiten.
https://www.gesunde.sachsen.de/nachwuchsprogramme-fuer-medizinstudierende-5212.html
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) ist für die Umsetzung des Programms "Ausbildungsbeihilfe" verantwortlich und steht Ihnen als Ansprechpartner für weitere Informationen zum Programm und zu den Bewerbungsmodalitäten zur Verfügung.
https://www.nachwuchsaerzte-sachsen.de/fragen-zum-stipendium.html