30.10.2018
Universitätswahlen 2018 - Wahl des Fakultätsrates und der Gleichstellungsbeauftragten
Am 27. und 28.11.2018 finden die Universitätswahlen der TU Dresden statt. Hier finden Sie die wesentlichen Details die Medizinische Fakultät betreffend:
- Gewählt werden die Mitglieder des Fakultätsrates jeweils von und in den Mitgliedergruppen „Hochschullehrer“, „akademische Mitarbeiter“ und „Mitarbeiter Technik und Verwaltung“ sowie von allen die Gleichstellungsbeauftragten.
- Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Medizinischen Fakultät (Anstellungsvertrag an der Medizinischen Fakultät) sowie alle anderen Mitarbeiter mit zusätzlicher mitgliedschaftlicher Stellung an der Medizinischen Fakultät). Bitte überprüfen Sie im Zweifelsfall Ihre Eintragung im Wählerverzeichnis.
- Wahlvorschläge (Listenwahlvorschläge oder Einzelwahlvorschläge) sind in der Zeit vom 29.10.2018 bis 06.11.2018 beim Wahlleiter (Kanzler der TUD) einzureichen. Eine (!) Liste zur Kandidatur in der Mitgliedergruppe „Hochschullehrer“ liegt noch bis zum 01.11.2018 im Sekretariat des Dekanats aus. An einer Kandidatur interessierte Hochschullehrer können sich hier eintragen.
- Sollten Sie zum Zeitpunkt der eigentlichen Wahl/Stimmabgabe nicht anwesend sein, können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Übersendung bzw. Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist ausschließlich beim Wahlleiter bei Antrag auf Übersendung bis zum 12.11.2018 und bei Antrag auf Abholung bis zum 22.11.2018 schriftlich zu beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie unter https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/wahlen/universitaetswahlen/universitaetswahlen-2018.
- Die eigentliche Wahl/persönliche Stimmabgabe findet vom 27.-28. November 2018 in der Zeit vom 09:00-16:00 Uhr im Seelsorgezentrum (Haus 50) statt.
Bitte informieren Sie zu den Wahlen unbedingt zeitnah auch alle Ihre Mitarbeiter!