11.07.2022
Novellierung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen
Der Senat hat am 13. April 2022 auf Vorschlag des Rektorats die Satzung zur Sicherung guter wisssenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen beschlossen, die nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden Nr. 04/2022 vom 03.06. 2022 in Kraft trat. Damit trat die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen vom 22. Dezember 2020 (Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden Nr. 01/2021 vom 21. Januar 2021, S. 15) außer Kraft.
Bitte beachten Sie hierfür das aktuelle Rundschreiben der Prorektorin Forschung: https://www.verw.tu-dresden.de/VerwRicht/Sachwort/download.asp?file=mpinf0222.pdf
Die Satzung finden Sie hier: https://tu-dresden.de/tu-dresden/qualitaetsmanagement/gute-wissenschaftliche-praxis-an-der-tu-dresden?set_language=de