Auffrischungskurs AMG, inkl. Update zur VO (EU) 536/2014, für Prüfer, Studienassistenten und wissenschaftliches Studienpersonal (gem. BÄK v. 16.09.2016)
Der Beschluss der Bundesärztekammer (BÄK) vom 16.09.2016 zur curricularen Fortbildung von Prüfern/Stellvertretern und ärztlichen Mitgliedern der Prüfgruppe bei klinischen Prüfungen nach AMG/MPG regelt, dass nunmehr "eine erneute Schulung im Rahmen eines Auffrischungskurses (erst dann) für erforderlich gehalten wird, wenn nach Absolvierung eines Grundlagenkurses oder eines Aufbaukurses über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren keine aktive Beteiligung an der Durchführung klinischer Prüfungen in dem betreffenden Regelungsbereich nachgewiesen werden kann... Ein Update-Kurs (ist) zu absolvieren, wenn bedeutsame regulatorische Änderungen erfolgen."
Angesichts dieser Regelungen finden seit 2018 am KKS Dresden sowohl Auffrischungskurse statt (die ein Update einschließen) als auch separate Update-Kurse. Wer die oben beschriebene aktive Beteiligung an klinischen Prüfungen innerhalb der letzten drei Jahre nachweisen kann, muss lediglich einen Update-Kurs belegen. Wer einen Auffrischungskurs benötigt, muss immer Update- und Auffrischungsteil absolvieren, also sowohl Teil I als auch Teil II des Kurses.
Ziel
In Teil I werden die mit dem Grundlagen- bzw. Aufbaukurs (Prüferkurs) bereits vermittelten Inhalte aufgefrischt.
Teil II (Update) vermittelt aktuelle Änderungen relevanter Richtlinien und Gesetze.
Teilnahmevoraussetzungen
- Nachweis der Absolvierung eines anerkannten Prüferkurses (Grundlagen- und Aufbaukurs, 16 UE gem. BÄK) oder
- vorausgegangene Teilnahme am "Grundlagenkurs AMG/MPG" (8 UE gem. BÄK) oder
- nachgewiesene Fortbildung als Studienassistent/in bzw. vergleichbare Fortbildung.