Vertrauliche Spurensicherung
Was ist Vertrauliche Spurensicherung?
Gemäß der Istanbul-Konvention hat jedes Gewaltopfer das Recht auf eine Vertrauliche Spurensicherung. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 2018 dazu verpflichtet, dieses Recht umzusetzen. Durch entsprechende Gesetzesänderungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) gehört die Vertrauliche Spurensicherung (VSS) seit 2020 zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die VSS umfasst:
- Beweissichere Befunddokumentation von Verletzungen am Körper
- Abstrichnahme zum Nachweis von Fremd-DNA und Körpersekreten
- ggf. Blut- und Urinprobensicherung für toxikologische Untersuchungen
- rechtssichere und sachgerechte Aufbewahrung aller Befunde und Asservate für 4 Jahre
Das Angebot richtet sich an Betroffene von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt jeden Geschlechtes, die (noch) keine Anzeige bei der Polizei erstattet haben, jedoch die körperlich sichtbaren Folgen der Gewaltstraftat für ein eventuell späteres Strafverfahren rechtssicher dokumentieren lassen wollen. Die Sicherung von Spuren und Verletzungsbefunden im Rahmen der VSS erfolgt daher unabhängig von einem polizeilichen Ermittlungsverfahren durch speziell geschultes ärztliches Personal.
Eine Anzeige kann somit innerhalb der Aufbewahrungsfrist von vier Jahren ohne Verlust der Beweiskraft erfolgen. Vertraglich geregelte Schulungen für ärztliches und nichtärztliches Personal gewährleisten einheitliche Qualitätsstandards.
Verletzungen heilen, Spuren am Körper verschwinden, Erinnerungen an Details verblassen. Durch die VSS gewinnen Tatbetroffene in der emotional besonders belastenden Phase unmittelbar nach einer Gewalt- oder Sexualstraftat Zeit und erhalten mehr Handlungsfreiraum zur Planung der weiteren Schritte.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Jede in Deutschland gesetzlich krankenversicherte Person kann die vertrauliche Spurensicherung in Anspruch nehmen. Die Polizei darf noch keine Kenntnis von der Straftat erhalten haben bzw. darf noch keine Anzeige bei der Polizei erstattet worden sein.
Wie läuft eine vertrauliche Spurensicherung ab?
Die gewaltbetroffene Person stellt sich möglichst zeitnah nach der Tat in einer medizinischen Einrichtung, die das Angebot der Vertraulichen Spurensicherung vorhält, vor. Nach Überprüfung des Versicherungsstatus ohne Einlesen der Krankenkarte zur Wahrung der Vertraulichkeit erfolgt eine Erfassung der Stammdaten sowie eine Aufklärung über den Ablauf der Untersuchung mit schriftlicher Einverständniserklärung. Anschließend wird die tatbezogene Anamnese erhoben, gefolgt von einer strukturierten, ärztlich durchgeführten Ganzkörperuntersuchung zur Dokumentation aller Verletzungsbefunde. Alle Befunde werden schriftlich und fotografisch dokumentiert. Je nach berichtetem Tatgeschehen erfolgen Abstriche mit speziellen Abstrichtupfern zur Sicherung von Fremd-DNA am Körper und ggf. die Sicherung einer Blut- und Urinprobe.
Alle Asservate werden vom durchführenden Arzt/der durchführenden Ärztin eindeutig gekennzeichnet und schnellstmöglich zur Asservierung in das Institut für Rechtsmedizin Dresden oder Leipzig versandt.
Bei sexualisierter Gewalt erfolgt bei weiblichen Tatbetroffenen eine Untersuchung durch eine Frauenärztin, bei männlichen Tatbetroffenen durch einen Chirurgen und/oder Urologen.
Abschließend wird geklärt, ob weitere medizinische Diagnostik und Behandlung notwendig ist und ob akuter Schutz- oder Beratungsbedarf besteht.
Die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Untersuchung ist selbstverständlich möglich.
VSS an der Gewaltschutzambulanz im Institut für Rechtsmedizin Dresden
Betroffene von körperlicher Gewalt können sich zu unseren Geschäftszeiten
Mo – Fr. 07:00 – 15:30 Uhr
nach telefonischer Anmeldung im Sekretariat (0351/4583450) in der Gewaltschutzambulanz des Instituts für Rechtsmedizin vorstellen.
Nachts, am Wochenende oder feiertags wenden Sie sich bitte an die nächstgelegenen leistungserbringenden Einrichtungen.
VSS an nicht-rechtsmedizinischen Einrichtungen
Die vertrauliche Spurensicherung wird demnächst von verschiedenen stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen (Leistungserbringer) angeboten.
Weitere Informationen für Betroffene