Regelungen zum Studienplatztausch an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden ab 2025 für die Studiengänge Medizin, Humanmedizin und Zahnmedizin
An der Medizinischen Fakultät der TU Dresden ist ein Studienplatztausch in den grundständigen Studiengängen Medizin (Regelstudiengang) bzw. Humanmedizin (Modellstudiengang) und Zahnmedizin ab 2025 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Ein Studienplatztausch kann nur zum Wintersemester beantragt werden.
- Ein Studienplatztausch ist ab dem 3. Fachsemester möglich und kann nur in ungerade Fachsemester beantragt werden.
- Ein Ringtausch (Tausch zwischen mehr als 2 Personen) ist ausgeschlossen.
- Beide Tauschpartner sind im gleichen Studiengang im gleichen Fachsemester bzw. im gleichen klinischen Semester an einer staatlich anerkannten Hochschule der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert.
- Beide Tauschpartner haben den Prüfungsanspruch nicht verloren, d. h. es liegt kein endgültiges Nichtbestehen einer Studien- oder Prüfungsleistung vor.
- Beide Tauschpartner haben einen annähernd (mindestens 80 %) gleichen Leistungsstand aufzuweisen. Der Nachweis darüber erfolgt durch eine Gesamtbescheinigung über die Leistungsnachweise nach Ärztlicher bzw. Zahnärztlicher Approbationsordnung, ausgestellt durch die Heimatuniversität.
- Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli jeden Jahres.
- Ein Wechsel der Tauschpartner nach dieser Frist ist nicht möglich.
- Ein Tausch kann erst nach Zustimmung beider Hochschulen erfolgen.
Da an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden zwei verschiedene medizinische Studiengänge angeboten werden, beachten Sie bitte, dass der Tauschpartner der externen Hochschule sich für den Studiengang bewirbt, in dem der Tauschpartner der Medizinischen Fakultät der TU Dresden immatrikuliert ist (Humanmedizin = Modellstudiengang; Medizin = Regelstudiengang).
Formelles Antragsverfahren für einen Studienplatztausch
- Der Tauschpartner der auswärtigen Hochschule, muss sich im Bewerbungsportal der TU Dresden online bewerben. Für die online-Bewerbung endet die Frist am 15. Juli (Ausschlussfrist).
- Zusätzlich ist ein Antrag auf Studienplatztausch auszufüllen und von beiden Personen zu unterschreiben. Der Antrag muss zusammen mit allen angeforderten Nachweisen bis spätestens 20. Juli (Ausschlussfrist) bei der unten benannten Adresse vorliegen:
- Unterschriebene online-Bewerbung für das beantragte Wintersemester der TU Dresden
- Kopie der Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fachsemester und ggf. klinischer Semester
- Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
- Kopie der Gesamtbescheinigung über die Leistungsnachweise nach Ärztlicher bzw. Zahnärztlicher Approbationsordnung ausgestellt durch die Heimatuniversität
- Bewerber mit ausländischer Staatsbürgerschaft: Kopie des Nachweises hinreichender Deutschkenntnisse, z.B. DSH2, DSH3, TestDAF4/4, oder äquivalente Zeugnisse
- Folgende Unterlagen müssen spätestens bis zum 1. Vorlesungstag von beiden Tauschpartnern vorliegen:
- Regelstudiengang Medizin: Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung (M1) bzw. Äquivalenzprüfung bei einem Studienplatztausch zum 1. Klinischen Semester
- Modellstudiengang Humanmedizin: Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung (M1) bzw. Äquivalenzprüfung bei einem Studienplatztausch zum 7. Fachsemester
- Studiengang Zahnmedizin: Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Ersten Abschnittes der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) bei einem Studienplatztausch zum 5. Fachsemester oder Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Zweiten Abschnittes der Zahnärztlichen Prüfung (Z2) bei einem Studienplatztausch zum 7. Fachsemester
- Die Nachreichfrist gilt ausschließlich für diese Nachweise und nur dann, wenn alle anderen Bewerbungsunterlagen fristgerecht bis zum 20. Juli vorliegen.
- Die Dokumente sind an folgende Adresse zu senden:
TU Dresden
Medizinische Fakultät
Immatrikulationsamt (Außenstelle)
Tauschantrag [Studiengang]
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Bitte beachten Sie: Gehen die Unterlagen unvollständig oder nicht fristgemäß ein, führt das zur Ablehnung des Antrags.
Ihre Ansprechpersonen bei Fragen:
Sachbearbeiterin in der Studierendenverwaltung
NameFrau Kathrin Seiffert
Immatrikulation Medizin und Zahnmedizin
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Bereich Lehre - Studienbüro
Bereich Lehre - Studienbüro
Besuchsadresse:
Dekanatsgebäude (Haus 40), Außenstelle Immatrikulationsamt, EG, Zi. 104 Fiedlerstr. 27
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Bereichsverwaltung
Bereich Lehre
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Sprechzeiten:
- Montag:
- 09:30 - 11:30
- 12:30 - 15:00
- Mittwoch:
- 09:30 - 11:30
Bewerbendenmanagement, Betreuung Austauschstudierende (outgoings)
NameFrau Maria Schramm
Immatrikulation MEDiC, HEB, PH, MRS
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Bereich Lehre - Studienbüro
Bereich Lehre - Studienbüro
Besuchsadresse:
Dekanatsgebäude (Haus 40), Außenstelle Immatrikulationsamt, EG, Zi.102 Fiedlerstr. 27
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Bereichsverwaltung
Bereich Lehre
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Sprechzeiten:
- Montag:
- 09:30 - 11:00
- nur nach Absprache per Mail
weitere Tage ebenfalls nach vorheriger Absprache möglich