Kooperationskliniken
Inhaltsverzeichnis
Praxiseinsätze im Studium
Bei der akademischen Hebammenausbildung liegt ein deutlicher Schwerpunkt auf der klinischen und außerklinischen Hebammentätigkeit. Dafür sind während des Studiums insgesamt 3.320 Stunden (83 Wochen) in Kliniken oder an außerklinischen Einsatzorten vorgesehen. Während dieser Praxiseinsätze lernen die Studierenden das gesamte Spektrum der hebammenspezifischen Tätigkeiten und praktische Fertigkeiten
kennen, die sie für das Erreichen der beruflichen Handlungskompetenz benötigen. Praxisanleiter:innen begleiten die Studierenden dabei in ihrem Lernprozess.
Unsere Kooperationspartner
Wir kooperieren aktuell mit insgesamt 14 sächsischen Kliniken. Alle Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten für Studieninteressierte und die Verlinkungen zu den jeweiligen Websites finden Sie hier.
Sie haben Interesse an einer Kooperation?
Voraussetzungen
- Ihr Krankenhaus ist zur Versorgung nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassen.
- Sie können sicherstellen, dass die Studierenden während der Praxiseinsätze durch Praxisanleiter:innen betreut werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Studierenden während ihres Praxiseinsatzes im Umfang von 25 Prozent der zu absolvierenden Gesamtstundenzahl von einer weitergebildeten Fachkraft angeleitet werden. Um im Studiengang Hebammenkunde als praxisanleitende Person tätig sein zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Berufszulassung als Hebamme
- Mind. 2 Jahre Berufserfahrung
- Berufspädagogische Zusatzqualifikation, z. B. durch die Weiterbildung zur Praxisanleitung (mind. 300 Stunden Umfang)
- Kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung (mind. 24 Stunden jährlich)
Ausnahme: Wenn eine Hebamme am 31.12.2019 als praxisanleitende Person tätig war oder auf Grundlage des alten Rechts zur Praxisanleitung ermächtigt wurde, darf dies zur weiteren Praxisanleitung verwendet werden. Die Ermächtigung oder Tätigkeit ist entsprechend vorzuweisen.
Aufgaben als Praxispartner
Die Praxispartner übernehmen Verantwortung für die Durchführung des berufspraktischen Teils gegenüber den Studierenden, mit denen sie zu Beginn des Studiums einen Vertrag über die akademische Hebammenausbildung geschlossen haben. Sie führen dazu Bewerbungsgespräche durch und wählen geeignete Kandidat:innen, die die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium an der TU Dresden erfüllen, aus. Die Studierenden durchlaufen während der Praxiseinsätze mehrere klinische Bereiche (Kreißsaal, Wochenstation, Gynäkologie, Neonatologie), was von dem Praxispartner zu koordinieren ist. Um die außerklinischen Praxiseinsätze (480 Stunden) zu organisieren, geht der Praxispartner außerdem Kooperationen mit freiberuflich tätigen Hebammen bzw. hebammengeleiteten Einrichtungen ein. Für den Mehraufwand der akademischen Hebammenausbildung wird der Praxispartner über das KHG (§17a) refinanziert.