03.11.2021
Universitätswahlen 2021
Nutzen Sie als Mitglieder unserer Universität Ihr aktives und passives Wahlrecht. Wählen Sie mit Ihrer Stimme Ihre Vertretungen in die Gremien der TU Dresden! Die akademische Selbstverwaltung und ein damit verbundenes Engagement bieten die Chance, die TU Dresden mitzugestalten.
Die Universitätswahlen 2021 werden nach Beschluss des Wahlausschusses als ausschließliche Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden nicht automatisch zugesandt und müssen mit dem nachfolgenden Link beantragt werden:
Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen
Der Briefwahlantrag ist bei Wunsch auf Übersendung bis Freitag, 5. November 2021, abzusenden, bei Abholung bis Samstag, 20. November 2021. Die Briefwahlunterlagen werden in der zweiten Novemberwoche versandt.
Termin der letzten Stimmabgabe
Donnerstag, 25. November 2021, 15 Uhr
Nach einer dreijährigen Amtsperiode werden gewählt:
- Bereichsräte aller fünf Bereiche,
- Fakultätsräte aller 17 Fakultäten,
- Wissenschaftliche Räte des CMCB und IHI Zittau,
- Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten, Bereiche und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen.
Nach der regulären einjährigen Amtsperiode der Studierendenvertreter:innen werden neu gewählt vier Studierendenvertreter:innen für den Senat und vier zusätzliche Studierendenvertreter:innen für den Erweiterten Senat.
Die Wahlausschreibung mit den ausführlichen Informationen ist auf der Webseite verlinkt: www.tu-dresden.de/wahlen2021. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro.
Die Fachschaftsräte werden über die Wahlordnung der Studierendenschaft gewählt. Hierzu finden Sie nähere Informationen unter www.stura.tu-dresden.de/wahlen.